Bodenrichtwerte: Gemeinde Birenbach

Bodenrichtwerte: Gemeinde Birenbach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Bodenrichtwerte Birenbach Stichtag 01.01.2023

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Birenbach, Börtlingen, Dürnau, Eislingen, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbin-dung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Bau-gesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2023 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

Göppingen, den 09. August 2023

Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen

 

Allgemein:

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baufreies und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. 

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlasten- und erschließungsbeitragsfrei ausgeweisen. Die in den Karten dargestellten Bodenrichtwerte der Baulandflächen beziehen sich auf das unbebaute, baufreie, altlastenfreie und erschließungsbeitragsfreie Grundstück. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen (z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, etc.) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswert vom Bodenrichtwert.

Die aktuellen Bodenrichtwerte der Gemeinde Birenbach finden Sie hier in einer interaktiven Karte.

Die Bodenrichtwerte für die vergangenen Jahre finden Sie hier.

 

Kontakt zum Gutachterausschuss ür die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen:

Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Göppingen
Nördliche Ringstraße 35
73033 Göppingen
Tel.: 07161 / 650 – 7111

Infobereich