Lärmaktionsplan: Gemeinde Birenbach

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Allgemeines

Lärm umgibt uns in der heutigen Zeit überall und ist ein Thema, dass immer wichtiger wird. Er zählt inzwischen zu den größten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Kommune verpflichtet, sich dem Umgebungslärm anzunehmen und im Falle der Betroffenheit sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen.

Begriffserklärungen

Lärmindizes LDEN und LN

Im Gegensatz zu den nach deutschem Recht angewendeten Beurteilungszeiträumen
Tag (6.00 Uhr bis 22 Uhr) und Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung
nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie gewichtete Mittelungspegel (Lärmindizes)
verwendet.

Diese Mittelungspegel beziehen sich auf einen Beurteilungszeitraum von einem Kalenderjahr.

Anhand des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN wird die Lärmbelastung für einen
24h-Tag angegeben.

Er wird aus den Mittelungspegeln für die drei Zeiträume

Day (6.00 Uhr bis 18.00 Uhr),
Evening (18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und
Night (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr)

berechnet, wobei in den Abend- und Nachstunden Zuschläge aufgrund der erhöhten Störwirkung von Geräuschen berücksichtigt werden.

Der Nachtlärmindex LN bezieht sich rein auf die acht Nachtstunden zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr.

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