Notbetreuung Februar
Notbetreuung Februar
Bis zum 21. Februar 2021 bleiben Grundschulen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg geschlossen. Dies verkündete Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag, den 28. Januar 2021. Eine Notbetreuung ist eingerichtet.
Kinderhaus
Alle Eltern, die bereits im Januar die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch genommen haben, können auch ab dem 01. Februar die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Eine erneute Anmeldung ist nicht notwendig!
Sollten Sie die Notbetreuung bisher noch nicht in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie das Anmeldeforumlar auszufüllen und an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden, gerne auch per E-Mail. Sie erhalten dann weitere Informationen von der Gemeindeverwaltung.
Die Notbetreuung wird ab dem 1. Tag nach in Anspruch genommener Leistung (RZ, VÖ oder GT) abgerechnet.
Grundschule
Alle Informationen zur Situation an der Grundschule finden Sie in einem Elternbrief.
Grundschulbetreuung
Alle Eltern, die bereits im Januar die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch genommen haben, können auch ab dem 01. Februar die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Eine erneute Anmeldung ist nicht notwendig!
Sollten Sie die Notbetreuung bisher noch nicht in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie das Anmeldeforumlar auszufüllen und an die Gemeindeverwaltung zurückzusenden, gerne auch per E-Mail. Sie erhalten dann weitere Informationen von der Gemeindeverwaltung.
Die Notbetreuung wird ab dem 1. Tag nach in Anspruch genommener Leistung abgerechnet.
Erstellt: 07.01.2021 - 10.55 Uhr
Aktualisiert: 28.01.2021 - 18:05 Uhr
Fragen zur Notbtreuung beantwortet Hauptamtsleiter Herr Klostermann unter Telefonnummer: 07161 50098-13 oder manuel.klostermann(@)birenbach.de
Kontakt

Gemeindeverwaltung Birenbach
Marktplatz 1
73102 Birenbach
Telefonnummer: 07161 50098-0
Faxnummer: 07161 50098-22
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08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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