Aktuelle Nachrichten: Gemeinde Birenbach

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Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

Der Verband Region Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Umfang von 1,8 % der Regionsfläche auszuweisen. Sollte der Zielwert von 1,8 % nicht erreicht werden, sind Windenergieanlagen grundsätzlich privilegiert und Ziele der Raumordnung können nicht mehr entgegengehalten werden.

Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat am 25. Oktober 2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen beschlossen.

Der Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie, zur Information über Anlass, Hintergrund und Gegenstand der Teilfortschreibung, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage liegen in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 zur kostenlosen Einsicht für jedermann unter anderem bei den folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:

• Verband Region Stuttgart,
   Planung, 4.OG, Zi. 418, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart
   Mo.-Do. 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr

• Landratsamt Göppingen,
   Umweltschutzamt, Zi. C122, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen,
   Mo. 8:00-15:30 Uhr, Di. 7:30-12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr,
   Mi. 7:30-12:00 Uhr, Do. 7:30-12:00 Uhr und 13:30-17:30 Uhr,
   Fr.7:30-12:00 Uhr

 

Der Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie, zur Information über Anlass und Hintergrund der Teilfortschreibung, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage können während des gesamten Zeitraums auch im Internet unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und abgerufen werden. In begründeten Fällen können die Planunterlagen beim Verband Region Stuttgart angefordert werden.

Darüber hinaus sind im Rahmen dieses Verfahrens öffentliche Informationsveranstaltungen vorgesehen. Zeitpunkt und Ort dieser Veranstaltungen werden zu gegebener Zeit in der Tagespresse und auf der o.g. Internetseite des Verbands Region Stuttgart veröffentlicht.

Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Stuttgart, Kronenstr. 25, 70174 Stuttgart bis spätestens
02. Februar 2024
schriftlich, zur Niederschrift während der o.g. Sprechzeiten oder elektronisch über die Internetseite beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart_wind oder an die E-Mail-Adresse windenergie@region-stuttgart.org
Stellung nehmen.
Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Der Verband Region Stuttgart prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Verband Region Stuttgart, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Im Übrigen wird auf die öffentliche Bekanntmachung des Verband Region Stuttgart vom 26.10.2023 verwiesen (https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/).

 

Eine Informationsveranstaltung des Verbands Region Stuttgart findet am 04.12.2023 um 19 Uhr in der Bürenhalle in Wäschenbeuren für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt.

 

Windkraft im Schurwald: Info-Veranstaltung 04.12.2023 zur Teilfortschreibung Regionalplan Region Stuttgart - Festlegung Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Der Verband Region Stuttgart hat vor einigen Tagen die Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart mit der Festlegung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen veröffentlicht und somit das Beteiligungsverfahren gem. § 9 (2) ROG / § 12 (2) LplG gestartet.

Im Schurwald sind einige Vorranggebiete ausgewiesen. Das Vorranggebiet GP02 betrifft auch die Gemeinden Birenbach und Wäschenbeuren.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Schurwald haben sich daher entschlossen einen Info-Termin für die Raumschafft anzubieten.

Der Verband Region Stuttgart wird nun im Dezember nach Wäschenbeuren kommen und dort die Bürgerschaft informieren. Unter anderem auch darüber wie genau die Beteiligungsmöglichkeiten funktionieren.

Die Veranstaltung findet statt:

 

                  4. Dezember 2023 um 19 Uhr

                  Bürenhalle Wäschenbeuren

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.

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Birenbach bekommt die Glasfaser

Schnell, schneller – Glasfaser und die Birenbacher*innen

Schnell, schneller – Glasfaser und die Birenbacher*innen

Jetzt ist es offiziell: Birenbach bekommt die Glasfaser!

       

Die Bürger*innen in Birenbach sind entschlossen und haben die nötigen 33 % (fast) so schnell erreicht, wie die Glasfaser das Internet zu Ihnen nach Hause schickt.

Noch vor dem Ende der Nachfragebündelung haben sich genug Haushalte in Birenbach entschlossen, und einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser (DG) bestellt. Dies hat die Deutsche Glasfaser der Verwaltung am 8. September 22 mitgeteilt.

Das Projektteam lobt die entschlossenen Bürger*innen in Birenbach und die produktive und strukturierte Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

„Vom ersten Planungsschritt bis zur tatsächlichen Nutzung ist der Glasfaserausbau ein Gemeinschaftsprojekt“, heißt es in der Pressemitteilung der DG. Die gesamte Pressemitteilung der DG finden sie hier

 

Selbstverständlich stattet die Verwaltung einige der öffentlichen Liegenschaften auch mit Glasfaser aus.

An alle die bisher noch keinen Glasfaseranschluss beantragt haben: Noch ist die Bestellung möglich! Am 13.09. steht das Infomobil der DG auf dem Rathausplatz. Kommen Sie gerne vorbei und holen Sie sich die Infos.

Waldbrandgefahr im Landkreis steigt

Aufgrund mangelnder Niederschläge und anhaltend hoher Temperaturen steigt die Waldbrandgefahr stark an. Aktuell bewertet der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes die Lage im Landkreis mit der höchsten Gefahrenstufe 5.

Da sich in den kommenden Tagen und Wochen keine flächendeckenden Niederschläge ankündigen, wird sich die Trockenheit im Boden und den Wäldern weiterhin erhöhen.

Eine Vorsichtsmaßnahme ist die Schließung von Grillplätzen.

 „Eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer können verheerende Folgen haben. Waldbesucher können ihren Teil dazu beitragen das Risiko von Waldbränden so gering wie möglich zu halten, indem sie einige einfache Regeln beachten“, sagte die stellvertretende Forstamtsleiterin Diana Tröger in Göppingen.

Was gibt es jetzt zu beachten:

  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens  100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-) Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Nach Möglichkeit nur extra geeignete Vorrichtungen wie abgeschirmte Grills oder ummauerte Grillanlagen verwenden.
  • Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
    • Wo brennt es?
    • Was brennt?
    • Wer oder was ist betroffen?
    • Ort und Person, von dem der Brand gemeldet wird?

Das Jobrad kommt!

Birenbach liegt nicht nur am Hang - sondern hat auch einen steilen Weg hinter sich.

Wir sind zwar noch nicht ganz über den Berg, doch vorallem für die Personalsituation wird in Zukunft Besserung erwartet.

Deshalb können wir stolz verkünden, dass Birenbach die Attraktivität steigert und in Zukunft für alle Gemeindemitarbeitenden das Jobrad bzw. Bikeleasing anbietet!

Wir "trebbeln" dann die Steigung ohne große Anstrengung hinauf.

 

Sie wollen Teil des Teams werden?

Dann JETZT BEWERBEN! Nutzen Sie jetzt die Vorteile vom Jobbike und einem motivierten, jungen Team - Birenbach freut sich auf die Bewerbung!

Aktualisierung der Bodenrichtwerte

Ab Januar 2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Biren-bach, Börtlingen, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschen-beuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachter-ausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachteraus-schussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter

 

www.grundsteuer-bw.de   oder

www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw  abrufbar.


Göppingen, den 27. Juni 2022
Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen

 

Der Link ist auch auf der Webiste der Gemeinde Birenbach eingebunden und steht Ihnen dauerhaft zur Verfügung.

Wildtiere in Birenbach

Autor: Schmidt
Artikel vom 22.10.2020

Vermehrte Wildtiersichtungen in Birenbach

In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Wildtiere den Jagdausübungsberechtigen und der Gemeindeverwaltung gemeldet. Das Landratsamt Göppingen hat auf seiner Internetseite nützliche Tipps und Informationen bereitgestellt:

Warum kommen Wildtiere zu uns?

Wildtiere erobern immer mehr unseren Siedlungsraum. Vor allem zieht es sie in die Ortsrandlagen, wo sie in Mülltonnen, Gärten und Komposthaufen ganzjährig ein reiches Nahrungsangebot finden. Da sie hier auch nicht bejagt werden dürfen, fühlen sich viele von ihnen gerade in der Nähe des Menschen sicherer als in Feld und Wald.

Meistens handelt es sich um Kulturfolger. Das sind Arten wie Fuchs und Waschbär, die aufgrund ihrer Lebensraum- und Nahrungsansprüche vom Menschen profitieren. Sie zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe Störanfälligkeit gegenüber menschlicher Aktivität und eine hohe Anpassungsfähigkeit aus.

Wie verhalte ich mich richtig?

Begegnungen mit Waschbären, Füchsen oder auch Mardern werden in Zukunft zu unserem Alltag gehören. Wenn dabei ein paar Grundsätze beachtet werden, ist eine gute Nachbarschaft möglich. Auf keinen Fall dürfen diese Tiere angefüttert werden. Das führt dazu, dass sie ihre natürliche Scheu vor dem Menschen verlieren und den direkten Kontakt suchen, weil sie den Menschen mit Futter verbinden.

Größere Schäden an Haus und Garten lassen sich langfristig nur vermeiden, indem man die Ursachen beseitigt, die zur Ansiedlung der Tiere führen:

• Komposthaufen und Mülltonnen sicher verschließen.

• Kein Katzenfutter oder andere Nahrungsreste auf der Terrasse stehen lassen

• Zugänge (kleine Öffnungen, gekippte Fenster etc.) zu Keller und Dachboden verschließen.

• Regenrinnen können mit Metallmanschetten ummantelt und an das Hausdach heranreichende Äste zurückgeschnitten werden, um den kletteraffinen Waschbären und Mardern den Aufstieg zu erschweren.

Sind Wildtiere gefährlich?

Grundsätzlich muss man keine Angst haben, wenn man einen Waschbär, einen Fuchs oder vielleicht sogar einen Dachs im Garten antrifft. Die Tiere sind normalerweise nicht aggressiv und können durch forsches, bestimmtes Auftreten verscheucht werden. Ein Tier hingegen, das sich in die Enge getrieben fühlt und das keine Fluchtmöglichkeit hat, wird sich natürlich verteidigen wollen. Achten Sie deshalb darauf, es nicht in eine Ecke zu drängen, sondern ihm immer die Möglichkeit zu geben, auszuweichen.

Mit der Natur leben

Die Tiere verhalten sich so, wie es ihnen entspricht: Sie suchen sich dort Nahrung, wo sie am leichtesten erreichbar ist. Sie schlafen und leben dort, wo sie sich sicher fühlen. Sie graben Löcher in den Rasen auf der Suche nach Käferlarven oder Regenwürmern, sie legen einen Bau an oder verkriechen sich auf dem trockenen Dachboden. Für uns Menschen manchmal eine ärgerliche Angelegenheit, doch auch das ist Natur. Eine Natur, die ganz offensichtlich ihren Platz in unseren urbanen Lebensräumen sucht und ihn auch findet.

Wildtiere komplett aus Wohngebieten zu vertreiben wird uns nicht gelingen. Vielmehr sollten wir bereit sein, Natur in gewissem Maß zu tolerieren und uns an der Möglichkeit erfreuen, Wildtiere beobachten und mehr über ihr Verhalten lernen zu können.

Kontakt zur Wildtierbeauftragten des Landkreises unter Telefon:Telefonnummer: 07161 202-2266

Erstellt am: 22.10.2020 - 12.15 Uhr

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