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Änderung der Verkehrsführung in der Bahnhofstraße in Birenbach
Bisher galt im unteren Teil der Bahnhofstraße dir Regelung der „unechten“ Einbahnstraße.
Dies bedeutete, das ein Ausfahren aus der Bahnhofstraße in die Bundesstraße nicht erlaubt war.
Aufgrund der „unechten“ Einbahnstraße in der Bahnhofstraße kommt es zu einem stärkeren Verkehrsaufkommen in den Seitenstraßen. Dies führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen in den Seitenstraßen.
Bei der Verkehrsschau am 25.01.2024 wurde daher festgelegt, dass sich die Verkehrsführung ändern wird.
Ab dem 26.09.2024 gilt im Bereich der unteren Bahnhofstraße daher folgende Regelung:
Die „unechte“ Einbahnstraße wird aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt ist das Ausfahren aus der Bahnhofstraße und Einfahren in die Lorcher Straße möglich.
Es ist somit erlaubt aus der Bahnhofstraße in die Bundesstraße einzufahren. Die Fahrzeuge auf der Bundesstraße und die Nutzenden des Rad-und Gehweges haben Vorfahrt.
In der Bahnhofstraße wird daher vor der Einmündung in die B 297 das VZ 205 (Vorfahrt gewähren) und das VZ 1000-32 (Radverkehr kreuzt von links und rechts) aufgestellt werden.
Um Beachtung der neuen Verkehrsregelung wird gebeten!
Zum Hintergrund der Änderung:
Die Regelung mit der „unechten“ Einbahnstraße wurde vor ca. 50 Jahren auf Wunsch der Gemeinde Birenbach eingeführt. Grund für die Anordnung war damals der schmale Einmündungstrichter der Bahnhofstraße.
Vor einigen Jahren wurde das Schild erneuert, daraufhin hat ein Großteil der Verkehrsteilnehmer diese Regelung erst richtig wahrgenommen und ist auf die Seitenstraßen ausgewichen.
In der Zwischenzeit wurde im Rahmen der Sanierung der Bundesstraße ein breiter Geh- und Radweg gebaut, sodass eine bessere Einsicht in die Bundesstraße gewährleistet ist. Die anderen Einmündungen in die Bundesstraße weisen ähnliche bauliche Begebenheiten auf und sind auch nicht als „unechte“ Einbahnstraße gekennzeichnet.
Birenbacher Ferienspaß
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Sommerferien stehen vor der Tür.
Ein sicherlich schönes und ereignisreiches Schuljahr liegt nun bald hinter Euch.
Nun beginnt die vielleicht schönste Zeit im Jahr – die Sommerferien!
6 Wochen in denen Ihr tun und lassen könnt was Ihr wollt liegen nun vor Euch.
Ihr wisst nicht, was Ihr in der Zeit tun könnt?
Wir haben die Lösung für Euch – Das Birenbacher Schülerferienprogramm!
Unsere Vereine und Ehrenamtlichen sowie unser Rathausteam haben für Euch ein buntes und abwechslungsreiches Ferienprogramm zusammengestellt.
Ob Backen im Birenbacher Backhaus, eine Radtour mit dem TVB, ein fremdes Land kennenlernen mit der evangelischen Kirche, Tennis oder Batikkurs, es ist für alle etwas dabei.
Auch die Blaulichtfamilie könnt Ihr kennenlernen.
Einen Besuch bei der Freiwilligen Feuerwehr und bei der Bereitschaftspolizei haben wir ebenfalls im Angebot.
Die Abenteuerlustigen können sich zur Nachtwanderung anmelden oder beim Kornberg-Zeltlager mitgehen.
Wer es lieber gemütlicher mag, kann sich im Bürgersaal den Film „Raus aus dem Teich“ ansehen.
Ihr seht, jede/jeder findet etwas Passendes.
Ich wünsche Euch viel Spaß bei den Angeboten unseres Schülerferienprogramms und schöne, ereignisreiche Sommerferien!
Allen die an der Gestaltung des Sommerferien-programms mitgewirkt haben, danke ich recht herzlich. Durch Ihr Mitwirken zeigen Sie Ihr Interesse an unseren jungen Mitbürgern.
Euer Bürgermeister
Michael Matzak
Hier geht es zu den Downloads:
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
Der Verband Region Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Umfang von 1,8 % der Regionsfläche auszuweisen. Sollte der Zielwert von 1,8 % nicht erreicht werden, sind Windenergieanlagen grundsätzlich privilegiert und Ziele der Raumordnung können nicht mehr entgegengehalten werden.
Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat am 25. Oktober 2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen beschlossen.
Der Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie, zur Information über Anlass, Hintergrund und Gegenstand der Teilfortschreibung, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage liegen in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 zur kostenlosen Einsicht für jedermann unter anderem bei den folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:
• Verband Region Stuttgart,
Planung, 4.OG, Zi. 418, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart
Mo.-Do. 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr
• Landratsamt Göppingen,
Umweltschutzamt, Zi. C122, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen,
Mo. 8:00-15:30 Uhr, Di. 7:30-12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr,
Mi. 7:30-12:00 Uhr, Do. 7:30-12:00 Uhr und 13:30-17:30 Uhr,
Fr.7:30-12:00 Uhr
Der Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie, zur Information über Anlass und Hintergrund der Teilfortschreibung, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage können während des gesamten Zeitraums auch im Internet unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und abgerufen werden. In begründeten Fällen können die Planunterlagen beim Verband Region Stuttgart angefordert werden.
Darüber hinaus sind im Rahmen dieses Verfahrens öffentliche Informationsveranstaltungen vorgesehen. Zeitpunkt und Ort dieser Veranstaltungen werden zu gegebener Zeit in der Tagespresse und auf der o.g. Internetseite des Verbands Region Stuttgart veröffentlicht.
Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Stuttgart, Kronenstr. 25, 70174 Stuttgart bis spätestens
02. Februar 2024 schriftlich, zur Niederschrift während der o.g. Sprechzeiten oder elektronisch über die Internetseite beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart_wind oder an die E-Mail-Adresse windenergie@region-stuttgart.org
Stellung nehmen.
Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Der Verband Region Stuttgart prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Verband Region Stuttgart, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Im Übrigen wird auf die öffentliche Bekanntmachung des Verband Region Stuttgart vom 26.10.2023 verwiesen (https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/).
Eine Informationsveranstaltung des Verbands Region Stuttgart findet am 04.12.2023 um 19 Uhr in der Bürenhalle in Wäschenbeuren für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt.
Windkraft im Schurwald: Info-Veranstaltung 04.12.2023 zur Teilfortschreibung Regionalplan Region Stuttgart - Festlegung Vorranggebiete für Windkraftanlagen
Der Verband Region Stuttgart hat vor einigen Tagen die Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart mit der Festlegung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen veröffentlicht und somit das Beteiligungsverfahren gem. § 9 (2) ROG / § 12 (2) LplG gestartet.
Im Schurwald sind einige Vorranggebiete ausgewiesen. Das Vorranggebiet GP02 betrifft auch die Gemeinden Birenbach und Wäschenbeuren.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Schurwald haben sich daher entschlossen einen Info-Termin für die Raumschafft anzubieten.
Der Verband Region Stuttgart wird nun im Dezember nach Wäschenbeuren kommen und dort die Bürgerschaft informieren. Unter anderem auch darüber wie genau die Beteiligungsmöglichkeiten funktionieren.
Die Veranstaltung findet statt:
4. Dezember 2023 um 19 Uhr
Bürenhalle Wäschenbeuren
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.
Birenbach bekommt die Glasfaser Schnell, schneller – Glasfaser und die Birenbacher*innen
Schnell, schneller – Glasfaser und die Birenbacher*innen
Jetzt ist es offiziell: Birenbach bekommt die Glasfaser!
Die Bürger*innen in Birenbach sind entschlossen und haben die nötigen 33 % (fast) so schnell erreicht, wie die Glasfaser das Internet zu Ihnen nach Hause schickt.
Noch vor dem Ende der Nachfragebündelung haben sich genug Haushalte in Birenbach entschlossen, und einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser (DG) bestellt. Dies hat die Deutsche Glasfaser der Verwaltung am 8. September 22 mitgeteilt.
Das Projektteam lobt die entschlossenen Bürger*innen in Birenbach und die produktive und strukturierte Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
„Vom ersten Planungsschritt bis zur tatsächlichen Nutzung ist der Glasfaserausbau ein Gemeinschaftsprojekt“, heißt es in der Pressemitteilung der DG. Die gesamte Pressemitteilung der DG finden sie hier.
Selbstverständlich stattet die Verwaltung einige der öffentlichen Liegenschaften auch mit Glasfaser aus.
An alle die bisher noch keinen Glasfaseranschluss beantragt haben: Noch ist die Bestellung möglich! Am 13.09.22 steht das Infomobil der DG auf dem Rathausplatz. Kommen Sie gerne vorbei und holen Sie sich die Infos.
Wildtiere in Birenbach
Vermehrte Wildtiersichtungen in Birenbach
In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Wildtiere den Jagdausübungsberechtigen und der Gemeindeverwaltung gemeldet. Das Landratsamt Göppingen hat auf seiner Internetseite nützliche Tipps und Informationen bereitgestellt:
Warum kommen Wildtiere zu uns?
Wildtiere erobern immer mehr unseren Siedlungsraum. Vor allem zieht es sie in die Ortsrandlagen, wo sie in Mülltonnen, Gärten und Komposthaufen ganzjährig ein reiches Nahrungsangebot finden. Da sie hier auch nicht bejagt werden dürfen, fühlen sich viele von ihnen gerade in der Nähe des Menschen sicherer als in Feld und Wald.
Meistens handelt es sich um Kulturfolger. Das sind Arten wie Fuchs und Waschbär, die aufgrund ihrer Lebensraum- und Nahrungsansprüche vom Menschen profitieren. Sie zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe Störanfälligkeit gegenüber menschlicher Aktivität und eine hohe Anpassungsfähigkeit aus.
Wie verhalte ich mich richtig?
Begegnungen mit Waschbären, Füchsen oder auch Mardern werden in Zukunft zu unserem Alltag gehören. Wenn dabei ein paar Grundsätze beachtet werden, ist eine gute Nachbarschaft möglich. Auf keinen Fall dürfen diese Tiere angefüttert werden. Das führt dazu, dass sie ihre natürliche Scheu vor dem Menschen verlieren und den direkten Kontakt suchen, weil sie den Menschen mit Futter verbinden.
Größere Schäden an Haus und Garten lassen sich langfristig nur vermeiden, indem man die Ursachen beseitigt, die zur Ansiedlung der Tiere führen:
• Komposthaufen und Mülltonnen sicher verschließen.
• Kein Katzenfutter oder andere Nahrungsreste auf der Terrasse stehen lassen
• Zugänge (kleine Öffnungen, gekippte Fenster etc.) zu Keller und Dachboden verschließen.
• Regenrinnen können mit Metallmanschetten ummantelt und an das Hausdach heranreichende Äste zurückgeschnitten werden, um den kletteraffinen Waschbären und Mardern den Aufstieg zu erschweren.
Sind Wildtiere gefährlich?
Grundsätzlich muss man keine Angst haben, wenn man einen Waschbär, einen Fuchs oder vielleicht sogar einen Dachs im Garten antrifft. Die Tiere sind normalerweise nicht aggressiv und können durch forsches, bestimmtes Auftreten verscheucht werden. Ein Tier hingegen, das sich in die Enge getrieben fühlt und das keine Fluchtmöglichkeit hat, wird sich natürlich verteidigen wollen. Achten Sie deshalb darauf, es nicht in eine Ecke zu drängen, sondern ihm immer die Möglichkeit zu geben, auszuweichen.
Mit der Natur leben
Die Tiere verhalten sich so, wie es ihnen entspricht: Sie suchen sich dort Nahrung, wo sie am leichtesten erreichbar ist. Sie schlafen und leben dort, wo sie sich sicher fühlen. Sie graben Löcher in den Rasen auf der Suche nach Käferlarven oder Regenwürmern, sie legen einen Bau an oder verkriechen sich auf dem trockenen Dachboden. Für uns Menschen manchmal eine ärgerliche Angelegenheit, doch auch das ist Natur. Eine Natur, die ganz offensichtlich ihren Platz in unseren urbanen Lebensräumen sucht und ihn auch findet.
Wildtiere komplett aus Wohngebieten zu vertreiben wird uns nicht gelingen. Vielmehr sollten wir bereit sein, Natur in gewissem Maß zu tolerieren und uns an der Möglichkeit erfreuen, Wildtiere beobachten und mehr über ihr Verhalten lernen zu können.
Kontakt zur Wildtierbeauftragten des Landkreises unter Telefon:Telefonnummer: 07161 202-2266
Erstellt am: 22.10.2020 - 12.15 Uhr