Aktuelle Nachrichten: Gemeinde Birenbach

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Änderung der Verkehrsführung in der Bahnhofstraße in Birenbach

 

Bisher galt im unteren Teil der Bahnhofstraße dir Regelung der „unechten“ Einbahnstraße.

Dies bedeutete, das ein Ausfahren aus der Bahnhofstraße in die Bundesstraße nicht erlaubt war.

 

Aufgrund der „unechten“ Einbahnstraße in der Bahnhofstraße kommt es zu einem stärkeren Verkehrsaufkommen in den Seitenstraßen. Dies führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen in den Seitenstraßen.

Bei der Verkehrsschau am 25.01.2024 wurde daher festgelegt, dass sich die Verkehrsführung ändern wird.

 

Ab dem 26.09.2024 gilt im Bereich der unteren Bahnhofstraße daher folgende Regelung:

Die „unechte“ Einbahnstraße wird aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt ist das Ausfahren aus der Bahnhofstraße und Einfahren in die Lorcher Straße möglich.

Es ist somit erlaubt aus der Bahnhofstraße in die Bundesstraße einzufahren. Die Fahrzeuge auf der Bundesstraße und die Nutzenden des Rad-und Gehweges haben Vorfahrt.

In der Bahnhofstraße wird daher vor der Einmündung in die B 297 das VZ 205 (Vorfahrt gewähren) und das VZ 1000-32 (Radverkehr kreuzt von links und rechts) aufgestellt werden.

 

Um Beachtung der neuen Verkehrsregelung wird gebeten!

 

Zum Hintergrund der Änderung:

Die Regelung mit der „unechten“ Einbahnstraße wurde vor ca. 50 Jahren auf Wunsch der Gemeinde Birenbach eingeführt. Grund für die Anordnung war damals der schmale Einmündungstrichter der Bahnhofstraße.

Vor einigen Jahren wurde das Schild erneuert, daraufhin hat ein Großteil der Verkehrsteilnehmer diese Regelung erst richtig wahrgenommen und ist auf die Seitenstraßen ausgewichen.

In der Zwischenzeit wurde im Rahmen der Sanierung der Bundesstraße ein breiter Geh- und Radweg gebaut, sodass eine bessere Einsicht in die Bundesstraße gewährleistet ist. Die anderen Einmündungen in die Bundesstraße weisen ähnliche bauliche Begebenheiten auf und sind auch nicht als „unechte“ Einbahnstraße gekennzeichnet.

Birenbacher Ferienspaß

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die Sommerferien stehen vor der Tür.

Ein sicherlich schönes und ereignisreiches Schuljahr liegt nun bald hinter Euch.

Nun beginnt die vielleicht schönste Zeit im Jahr – die Sommerferien!

6 Wochen in denen Ihr tun und lassen könnt was Ihr wollt liegen nun vor Euch.

Ihr wisst nicht, was Ihr in der Zeit tun könnt?

Wir haben die Lösung für Euch – Das Birenbacher Schülerferienprogramm!

Unsere Vereine und Ehrenamtlichen sowie unser Rathausteam haben für Euch ein buntes und abwechslungsreiches Ferienprogramm zusammengestellt.

Ob Backen im Birenbacher Backhaus, eine Radtour mit dem TVB, ein fremdes Land kennenlernen mit der evangelischen Kirche, Tennis oder Batikkurs, es ist für alle etwas dabei.

Auch die Blaulichtfamilie könnt Ihr kennenlernen.
Einen Besuch bei der Freiwilligen Feuerwehr und bei der Bereitschaftspolizei haben wir ebenfalls im Angebot.

Die Abenteuerlustigen können sich zur Nachtwanderung anmelden oder beim Kornberg-Zeltlager mitgehen.

Wer es lieber gemütlicher mag, kann sich im Bürgersaal den Film „Raus aus dem Teich“ ansehen.

Ihr seht, jede/jeder findet etwas Passendes.

Ich wünsche Euch viel Spaß bei den Angeboten unseres Schülerferienprogramms und schöne, ereignisreiche Sommerferien!

Allen die an der Gestaltung des Sommerferien-programms mitgewirkt haben, danke ich recht herzlich. Durch Ihr Mitwirken zeigen Sie Ihr Interesse an unseren jungen Mitbürgern.

Euer Bürgermeister
Michael Matzak

 

Hier geht es zu den Downloads:

Birenbacher Ferienspaß 2024

Anmeldeformular

   

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Kabelverlegung Bergstr.-Lerchenweg, Kirchstr.

Liebe Birenbacherinnen und Birenbacher,

 

ab dem 28.05.2024 beginnen die Bauarbeiten zur Verlegung der neuen Stromleitung im Bereich Bergstraße über den Lerchenweg hin zur Trafostation in der Kirchstraße.

Parkverbotsschilder sind bereits entsprechend aufgestellt. Es wird um Beachtung gebeten, damit die Baufahrzeuge ungehindert vorbeifahren können.

Die einzelnen Streckenabschnitte können Sie den nachstehenden Bildern entnehmen.

Damit die Bauarbeiten schnellstmöglich abgeschlossen werden können, bitten wir um Beachtung der Absperrungen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Ihre Gemeindeverwaltung Birenbach

 

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Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

Der Verband Region Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Umfang von 1,8 % der Regionsfläche auszuweisen. Sollte der Zielwert von 1,8 % nicht erreicht werden, sind Windenergieanlagen grundsätzlich privilegiert und Ziele der Raumordnung können nicht mehr entgegengehalten werden.

Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat am 25. Oktober 2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen beschlossen.

Der Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie, zur Information über Anlass, Hintergrund und Gegenstand der Teilfortschreibung, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage liegen in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 zur kostenlosen Einsicht für jedermann unter anderem bei den folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:

• Verband Region Stuttgart,
   Planung, 4.OG, Zi. 418, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart
   Mo.-Do. 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr

• Landratsamt Göppingen,
   Umweltschutzamt, Zi. C122, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen,
   Mo. 8:00-15:30 Uhr, Di. 7:30-12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr,
   Mi. 7:30-12:00 Uhr, Do. 7:30-12:00 Uhr und 13:30-17:30 Uhr,
   Fr.7:30-12:00 Uhr

 

Der Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie, zur Information über Anlass und Hintergrund der Teilfortschreibung, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage können während des gesamten Zeitraums auch im Internet unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und abgerufen werden. In begründeten Fällen können die Planunterlagen beim Verband Region Stuttgart angefordert werden.

Darüber hinaus sind im Rahmen dieses Verfahrens öffentliche Informationsveranstaltungen vorgesehen. Zeitpunkt und Ort dieser Veranstaltungen werden zu gegebener Zeit in der Tagespresse und auf der o.g. Internetseite des Verbands Region Stuttgart veröffentlicht.

Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Stuttgart, Kronenstr. 25, 70174 Stuttgart bis spätestens
02. Februar 2024
schriftlich, zur Niederschrift während der o.g. Sprechzeiten oder elektronisch über die Internetseite beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart_wind oder an die E-Mail-Adresse windenergie@region-stuttgart.org
Stellung nehmen.
Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Der Verband Region Stuttgart prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Verband Region Stuttgart, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Im Übrigen wird auf die öffentliche Bekanntmachung des Verband Region Stuttgart vom 26.10.2023 verwiesen (https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/).

 

Eine Informationsveranstaltung des Verbands Region Stuttgart findet am 04.12.2023 um 19 Uhr in der Bürenhalle in Wäschenbeuren für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt.

 

Windkraft im Schurwald: Info-Veranstaltung 04.12.2023 zur Teilfortschreibung Regionalplan Region Stuttgart - Festlegung Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Der Verband Region Stuttgart hat vor einigen Tagen die Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart mit der Festlegung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen veröffentlicht und somit das Beteiligungsverfahren gem. § 9 (2) ROG / § 12 (2) LplG gestartet.

Im Schurwald sind einige Vorranggebiete ausgewiesen. Das Vorranggebiet GP02 betrifft auch die Gemeinden Birenbach und Wäschenbeuren.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Schurwald haben sich daher entschlossen einen Info-Termin für die Raumschafft anzubieten.

Der Verband Region Stuttgart wird nun im Dezember nach Wäschenbeuren kommen und dort die Bürgerschaft informieren. Unter anderem auch darüber wie genau die Beteiligungsmöglichkeiten funktionieren.

Die Veranstaltung findet statt:

 

                  4. Dezember 2023 um 19 Uhr

                  Bürenhalle Wäschenbeuren

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.

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Birenbach bekommt die Glasfaser Schnell, schneller – Glasfaser und die Birenbacher*innen

Schnell, schneller – Glasfaser und die Birenbacher*innen

Jetzt ist es offiziell: Birenbach bekommt die Glasfaser!

       

Die Bürger*innen in Birenbach sind entschlossen und haben die nötigen 33 % (fast) so schnell erreicht, wie die Glasfaser das Internet zu Ihnen nach Hause schickt.

Noch vor dem Ende der Nachfragebündelung haben sich genug Haushalte in Birenbach entschlossen, und einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser (DG) bestellt. Dies hat die Deutsche Glasfaser der Verwaltung am 8. September 22 mitgeteilt.

Das Projektteam lobt die entschlossenen Bürger*innen in Birenbach und die produktive und strukturierte Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

„Vom ersten Planungsschritt bis zur tatsächlichen Nutzung ist der Glasfaserausbau ein Gemeinschaftsprojekt“, heißt es in der Pressemitteilung der DG. Die gesamte Pressemitteilung der DG finden sie hier

 

Selbstverständlich stattet die Verwaltung einige der öffentlichen Liegenschaften auch mit Glasfaser aus.

An alle die bisher noch keinen Glasfaseranschluss beantragt haben: Noch ist die Bestellung möglich! Am 13.09.22 steht das Infomobil der DG auf dem Rathausplatz. Kommen Sie gerne vorbei und holen Sie sich die Infos.

Verkehrsgeschwindigkeitsmessungen 2019

Autor: Ziegler
Artikel vom 10.11.2020

In vielen Ortschaften wird mit einem Geschwindigkeitsmessgerät die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge gemessen. Auch in Birenbach ist so ein Gerät im Einsatz. Im Idealfall lobt das Gerät die Autofahrer, die sich an die Geschwindigkeitsvorgaben halten, mit einem lachenden Smiley. Funkelt das Smiley einen in wütendem Rot an, sollten man besser den Fuß vom Gas nehmen und die Geschwindigkeit anpassen.

In Birenbach wurde 2019 an verschiedenen Stellen im Ort die Geschwindigkeiten gemessen:

  • Rathaus (von der Brückenstraße her kommend Richtung Ortsmitte)
  • Kirchstraße (in Richtung der Wallfahrtskirche)
  • Zeller Straße (von der Ortsmitte her kommend)

Wie schnell an diesen Stellen gefahren wurde haben wir hier für Sie aufbereitet: https://www.birenbach.de/wohnen-freizeit/verkehr

Erstellt am: 10.11.2020 - 11.50 Uhr

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