Hauptbereich
Vorauszahlung Grund- und Gewerbesteuer – Fälligkeit am 15.05.2025
Artikel vom
15.05.2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten darauf hinweisen, dass die Vorauszahlungen der
- Grundsteuer und der
- Gewerbesteuer
am 15.05.2025 fällig sind.
Die Höhe der Zahlungsraten ergibt sich jeweils aus dem letzten Grund- bzw. Gewerbesteuerbescheid. Wir möchten Sie bitten, die Zahlungen fristgemäß zu leisten, da sonst die Gemeinde verpflichtet ist, Mahn- und Säumnisgebühren zu verlangen.
Die überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen nimmt bereits am Abbuchungsverfahren teil, das folgende Vorteile hat:
- die Abbuchung erfolgt automatisch und pünktlich zum Fälligkeitstermin
- es entstehen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge mehr
- für Sie besteht kein Risiko (da Sie jederzeit die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen oder ändern können)
Das entsprechende Formular für das SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen Frau Seiz, 07161 50098-15 und finanzen(@)birenbach.de zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung