Hauptbereich
Hundesteuer
Artikel vom
05.02.2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten darauf hinweisen, dass die Hundesteuer am 16.02.2026 fällig wird.
Die überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen nimmt bereits am Abbuchungsverfahren teil, das folgende Vorteile hat:
- die Abbuchung erfolgt automatisch und pünktlich zum Fälligkeitstermin
- es entstehen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge mehr
- für Sie besteht kein Risiko (da Sie jederzeit die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen oder ändern können)
Das entsprechende Formular für das SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen Frau Seiz, Tel. 07161 50098-15 und/oder per E-Mail an: finanzen(@)birenbach.de zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung
