Aktuelle Nachrichten: Gemeinde Birenbach

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Neue Regelungen zum Nichtraucherschutz ab 1. Juni 2026

Zum 1. Juni 2026 treten neue Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg in Kraft und verschärfen insbesondere die Anforderungen an den Nichtraucherschutz in öffentlich zugänglichen Bereichen.

Die Bestimmungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) haben das Ziel, vor allem vulnerable Gruppen vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Sie betreffen daher besonders Orte, an denen sich viele Menschen sowie Kinder und Jugendliche aufhalten.

Dies betrifft das Rauchen sowie die Benutzung von Dampfprodukten und ähnlichen Produkten, unabhängig von den darin verbrauchten Erzeugnissen.


Die wesentlichen Änderungen sind:

Bushaltestellen:

Es gilt nun auch ein Rauchverbot an öffentlichen Bushaltestellen.
Der VVS hat sich um eine einheitliche Kennzeichnung und Platzierung des Rauchverbots an den Haltestellen gekümmert.
An den Wartehäuschen unserer Bushaltestellen wird daher in Kürze ein Piktogramm angebracht, dieses auf das Rauchverbot hinweist.

Spielplätze, Schulgelände, Sportgelände

Die Änderungen des Landesnichtraucherschutzgesetz betreffen auch die öffentlichen Bereiche wie Kinderspielplätze im Außen- und Innenbereich, Schulen, Schulgelände sowie schulische Veranstaltungen, unabhängig von der Trägerschaft. 

Mit der Neuregelung wird das Rauchen auf allen öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen vollständig untersagt, um Kinder konsequent vor Tabakrauch zu schützen.

Dies bedeutet, dass auf dem Spielplatz Grüne Mitte und auf dem Schulgelände nicht mehr geraucht werden darf.

Für offene (Outdoor-)Sportanlagen greift das Gesetz insbesondere dann, wenn sie von Schulen oder Jugendeinrichtungen genutzt werden, da in deren Außenbereichen absolutes Rauchverbot herrscht.

Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen:

Durch die Neuregelungen werden bereits bestehende Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen weiter ergänzt.

Unverändert bleibt das umfassende Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und weitere Bildungseinrichtungen, Pflege- und andere Gesundheitseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen, Sport- und Mehrzweckhallen.

Die Einrichtungen der Gemeinde Birenbach sind: Rathaus, Schule, Kinderhaus, Bauhof, Feuerwehr, Gemeindehalle, Bahnhof


Rauchverbot in Wald und Flur

Unabhängig vom Landesnichtraucherschutzgesetz gilt im Übrigen in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

Besonders in den trockenen Sommermonaten ist die Brandgefahr durch weggeworfene Zigaretten auf den Feldern und in den Wäldern besonders groß.

Wir bitten um Beachtung der Regelungen!

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Artikel vom 21.05.2026

Krisen und Katastrophen können uns jederzeit treffen.

Daher ist es wichtig, dass sich jeder für den Krisen- und Katastrophenfall vorbereitet.

In Fällen von Großereignissen haben die Rettungskräfte und Einsatzeinheiten nicht die Kapazitäten, jedem gleich schnell zu helfen.

Jeder, der sich selbst auf den Katastrophenfall vorbereitet, entlastet die vielen Ehrenamtlichen der Hilfsorganisationen und trägt somit zur Solidarität bei.

Die Vorsorge kann ganz einfach sein, oft sind es kleine Dinge, mit denen man sich auf besondere Ereignisse vorbereiten kann.
Halten Sie für den Ernstfall einen gewissen Vorrat an Lebensmitteln zur Verfügung, Medikamenten und Hygieneartikel.
Ebenso wichtig: Powerbank, Taschenlampe, etc.


Prüfen Sie vor Starkregenereignissen bspw. die Straßeneinläufe auf Ihrem Grundstück und leeren diese, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Sandsäcke bereit, damit Sie Ihre Hauseingänge schützen können.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) stellt hier viele nützliche Informationen zur Verfügung.

Hier finden Sie den Link zur Internetseite www.bbk.bund.de

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz bietet auch Informationsbroschüren.

Zu folgenden Themenbereichen sind auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.birenbach.de/wohnen-freizeit/katastrophenschutz die Broschüren des BKK eingestellt:

  • Vorsorgen für Krisen und Katastrophen
  • Stromausfall-Vorsorge Selbsthilfe
  • Hitze-Vorsorge und Selbsthilfe
  • Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen

Bitte informieren Sie sich immer auf der aktuellen Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz

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