Aktuelle Nachrichten: Gemeinde Birenbach

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Neue Regelungen zum Nichtraucherschutz ab 1. Juni 2026

Zum 1. Juni 2026 treten neue Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg in Kraft und verschärfen insbesondere die Anforderungen an den Nichtraucherschutz in öffentlich zugänglichen Bereichen.

Die Bestimmungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) haben das Ziel, vor allem vulnerable Gruppen vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Sie betreffen daher besonders Orte, an denen sich viele Menschen sowie Kinder und Jugendliche aufhalten.

Dies betrifft das Rauchen sowie die Benutzung von Dampfprodukten und ähnlichen Produkten, unabhängig von den darin verbrauchten Erzeugnissen.


Die wesentlichen Änderungen sind:

Bushaltestellen:

Es gilt nun auch ein Rauchverbot an öffentlichen Bushaltestellen.
Der VVS hat sich um eine einheitliche Kennzeichnung und Platzierung des Rauchverbots an den Haltestellen gekümmert.
An den Wartehäuschen unserer Bushaltestellen wird daher in Kürze ein Piktogramm angebracht, dieses auf das Rauchverbot hinweist.

Spielplätze, Schulgelände, Sportgelände

Die Änderungen des Landesnichtraucherschutzgesetz betreffen auch die öffentlichen Bereiche wie Kinderspielplätze im Außen- und Innenbereich, Schulen, Schulgelände sowie schulische Veranstaltungen, unabhängig von der Trägerschaft. 

Mit der Neuregelung wird das Rauchen auf allen öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen vollständig untersagt, um Kinder konsequent vor Tabakrauch zu schützen.

Dies bedeutet, dass auf dem Spielplatz Grüne Mitte und auf dem Schulgelände nicht mehr geraucht werden darf.

Für offene (Outdoor-)Sportanlagen greift das Gesetz insbesondere dann, wenn sie von Schulen oder Jugendeinrichtungen genutzt werden, da in deren Außenbereichen absolutes Rauchverbot herrscht.

Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen:

Durch die Neuregelungen werden bereits bestehende Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen weiter ergänzt.

Unverändert bleibt das umfassende Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und weitere Bildungseinrichtungen, Pflege- und andere Gesundheitseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen, Sport- und Mehrzweckhallen.

Die Einrichtungen der Gemeinde Birenbach sind: Rathaus, Schule, Kinderhaus, Bauhof, Feuerwehr, Gemeindehalle, Bahnhof


Rauchverbot in Wald und Flur

Unabhängig vom Landesnichtraucherschutzgesetz gilt im Übrigen in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

Besonders in den trockenen Sommermonaten ist die Brandgefahr durch weggeworfene Zigaretten auf den Feldern und in den Wäldern besonders groß.

Wir bitten um Beachtung der Regelungen!

Seniorenausflug 2026 nach Zwiefalten

Artikel vom 21.05.2026

In diesem Jahr wurde Zwiefalten als Ausflugsziel unseres Seniorenausflugs ausgewählt.

Am Mittwoch, den 17. Juni 2026, um 08:00 Uhr treffen wir uns am Marktplatz in Birenbach. Die Rückkehr nach Birenbach ist gegen 17:00 Uhr geplant.

Nach der Ankunft in Zwiefalten starten wir mit einer Besichtigung des Münsters, um die historischen und kulturellen Sehenswürdigkeiten kennenzulernen.

Im Anschluss treffen wir uns zu einem gemeinsamen Mittagessen im Zwiefalter Klosterbräu Brauhaus (Kosten für das Mittagessen sind nicht im Preis enthalten).

Gestärkt fahren wir gemeinsam weiter zur Tress Manufaktur in Münsingen.

Hier erwartet uns ein interessanter Einblick mit einer Führung von ca. 1,5 Stunden. Der Zugang ist barrierefrei möglich.

Wir haben weitgehend auf Barrierefreiheit geachtet, sodass alle Teilnehmer/-innen den Ausflug genießen können.
Der Reisebus ist mit einer Toilette ausgestattet.

Die Kosten für den Ausflug belaufen sich auf 35,00 € (Busfahrt und Eintritte).

Bitte melden Sie sich bis zum 8. Juni 2026 persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten, telefonisch unter (07161) 5009813 oder per E-Mail: hauptamt(@)birenbach.de an.

Um den Ablauf am Ausflugstag zu erleichtern, bitten wir Sie, den Betrag in Höhe von 35,00 Euro vor dem Ausflugstag bei uns zu bezahlen.

Wir freuen uns auf einen tollen Tag mit Ihnen und wünschen uns schöne gemeinsame Erlebnisse.

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