Aktuelle Nachrichten: Gemeinde Birenbach

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Neue Regelungen zum Nichtraucherschutz ab 1. Juni 2026

Zum 1. Juni 2026 treten neue Regelungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg in Kraft und verschärfen insbesondere die Anforderungen an den Nichtraucherschutz in öffentlich zugänglichen Bereichen.

Die Bestimmungen des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) haben das Ziel, vor allem vulnerable Gruppen vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Sie betreffen daher besonders Orte, an denen sich viele Menschen sowie Kinder und Jugendliche aufhalten.

Dies betrifft das Rauchen sowie die Benutzung von Dampfprodukten und ähnlichen Produkten, unabhängig von den darin verbrauchten Erzeugnissen.


Die wesentlichen Änderungen sind:

Bushaltestellen:

Es gilt nun auch ein Rauchverbot an öffentlichen Bushaltestellen.
Der VVS hat sich um eine einheitliche Kennzeichnung und Platzierung des Rauchverbots an den Haltestellen gekümmert.
An den Wartehäuschen unserer Bushaltestellen wird daher in Kürze ein Piktogramm angebracht, dieses auf das Rauchverbot hinweist.

Spielplätze, Schulgelände, Sportgelände

Die Änderungen des Landesnichtraucherschutzgesetz betreffen auch die öffentlichen Bereiche wie Kinderspielplätze im Außen- und Innenbereich, Schulen, Schulgelände sowie schulische Veranstaltungen, unabhängig von der Trägerschaft. 

Mit der Neuregelung wird das Rauchen auf allen öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen vollständig untersagt, um Kinder konsequent vor Tabakrauch zu schützen.

Dies bedeutet, dass auf dem Spielplatz Grüne Mitte und auf dem Schulgelände nicht mehr geraucht werden darf.

Für offene (Outdoor-)Sportanlagen greift das Gesetz insbesondere dann, wenn sie von Schulen oder Jugendeinrichtungen genutzt werden, da in deren Außenbereichen absolutes Rauchverbot herrscht.

Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen:

Durch die Neuregelungen werden bereits bestehende Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen weiter ergänzt.

Unverändert bleibt das umfassende Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und weitere Bildungseinrichtungen, Pflege- und andere Gesundheitseinrichtungen sowie kulturelle Einrichtungen, Sport- und Mehrzweckhallen.

Die Einrichtungen der Gemeinde Birenbach sind: Rathaus, Schule, Kinderhaus, Bauhof, Feuerwehr, Gemeindehalle, Bahnhof


Rauchverbot in Wald und Flur

Unabhängig vom Landesnichtraucherschutzgesetz gilt im Übrigen in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

Besonders in den trockenen Sommermonaten ist die Brandgefahr durch weggeworfene Zigaretten auf den Feldern und in den Wäldern besonders groß.

Wir bitten um Beachtung der Regelungen!

Fortschreibung der Bevölkerungszahl in der Gemeinde Birenbach

Artikel vom 28.05.2026

Das Statistische Landesamt teilte der Gemeinde mit Schreiben vom 20.05.2026 die aktuellen Bevölkerungszahlen mit.

Die fortgeschriebene Bevölkerungszahl der Gemeinde Birenbach auf Basis des Zensus vom 15.05.2022 beläuft sich gemäß § 5 der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 14. März 1980 (BGBl. I, S. 308) zum 31.12.2025 auf:

Gesamt: 1.931 Personen

davon

937 männliche Personen

994 weibliche Personen.

Zum Vergleich die Zahlen zum Stichtag: 31.12.2024

Gesamt: 1.905 Personen

davon

924 männliche Personen

981 weibliche Personen

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