Aktuelle Nachrichten: Gemeinde Birenbach

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 Bürgerbefragung zum Wertstoffhofkonzept 2035

 

Die Wertstoffhöfe und -zentren sollen fit für die Zukunft gemacht werden. Dafür entwickelt der Abfallwirtschaftsbetrieb sein Wertstoffhofkonzept weiter – mit dem Ziel, die Angebote an die Anforderungen einer modernen und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft anzupassen.

 

Ab heute startet dazu eine Bürgerbefragung. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, ihre Meinung einzubringen.

 

Link zur Umfrage: https://www.awb-gp.de/umfrage-wsh-konzept-2035

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Eigenkontrollverordnung – Kanalreinigungs- und Inspektionsarbeiten

Artikel vom 27.08.2026

Warum fährt die Firma Hofele durch unser Dorf und macht jeden Schachtdeckel auf?

Sicherlich hat sich der ein oder andere schon diese Frage gestellt.

Gerne klären wir hier auf:

Die Kommunen sind verpflichtet, im Rahmen der Eigenkontrollverordnung ihre Abwasserleitungen regelmäßig zu überprüfen.

Die Gemeinde Birenbach geht dieses Thema nun an.
In der Mai-Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, für die Kanalbefahrung die Firma Hofele zu beauftragen.

Die Firma Hofele reinigt unsere Abwasserkanäle und wird gleich im Anschluss eine Kamerabefahrung durchführen, um mögliche Schäden festzustellen und zu dokumentieren.

Anhand des Bildmaterials wird sich dann ein Fachingenieur die Schäden in den Abwasserleitungen und Schächten ansehen und in Kategorien priorisieren.

Die Gemeinde muss dann die Schäden anhand der Liste mit Schadenskategorien und Priorisierungen beseitigen lassen.

Um auch zügig nach der Befahrung die Maßnahmen anzugehen und um die Belastung des Haushalts auf einen längeren Zeitraum zu verteilen, hat die Gemeinde sich dafür entschieden das Ortsgebiet in zwei Zonen aufzuteilen

Die Kosten für die Reinigung und Befahrung der Zone 1 liegen bei rund 60.000 Euro.

Für die Auswertung der Schäden und die Erstellung des Maßnahmenplans durch den Fachingenieur fallen ebenfalls entsprechende Honorarkosten an.

In der Folge sind die dokumentierten Schäden dann mit einem sicherlich nicht unerheblichen finanziellen Aufwand zu beheben.

Nach dem sogenannten Kostendeckungsgebot sind Kommunen rechtlich verpflichtet, die Kosten der Abwasserentsorgung über Abgaben zu decken. Sollten hier nach der Kontrolle viele Schäden zu beseitigen sein, werden sich die Gebühren für die Abwasserbeseitigung entsprechend erhöhen.

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