Umtauschfristen Führerschein
Jeder Führerschein muss umgetauscht werden – aber nicht vor dem 19. Januar 2022
Nach einer EU-Regelung gibt es für jeden Führerschein, der in Deutschland ausgestellt wurde ein Ablaufdatum. Auf jedem Führerschein der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist eine entsprechende Frist vermerkt.
Innerhalb dieser Frist – 15 Jahre ab Ausstellungsdatum – muss der Führerschein erneuert werden, da er sonst ungültig wird. Auf Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist keine Frist eingetragen. Diese Führerscheine müssen trotzdem irgendwann auch umgetauscht werden.
Wann die Frist abläuft, ist abhängig vom Ausstellungsdatum und/oder dem Geburtsjahrs des Inhabers. Die Fristen sind zwischen dem Jahr 2022 und 2033.
Ein Umtausch kann auch jetzt schon erfolgen, doch aufgrund der vielen Anträge ist mit erhöhten Bearbeitungszeiten bei der Führerscheinstelle des Landratsamts zu rechnen.
Anträge für den Umtausch Ihres Führerscheins erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Bitte bringen Sie für den Antrag Ihren bisherigen Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument mit.
Für Fragen steht Ihnen Frau Wirth, Tel. Telefonnummer: 07161 50098-11 oder die Führerscheinstelle des Landratsamtes Göppingen zur Verfügung
Erstellt am: 04.11.2019 - 16.00 Uhr
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73102 Birenbach
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