Gemeinde Birenbach (Druckversion)
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Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

Der Verband Region Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Umfang von 1,8 % der Regionsfläche auszuweisen. Sollte der Zielwert von 1,8 % nicht erreicht werden, sind Windenergieanlagen grundsätzlich privilegiert und Ziele der Raumordnung können nicht mehr entgegengehalten werden.

Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat am 25. Oktober 2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen beschlossen.

Der Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie, zur Information über Anlass, Hintergrund und Gegenstand der Teilfortschreibung, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage liegen in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 zur kostenlosen Einsicht für jedermann unter anderem bei den folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:

• Verband Region Stuttgart,
   Planung, 4.OG, Zi. 418, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart
   Mo.-Do. 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr

• Landratsamt Göppingen,
   Umweltschutzamt, Zi. C122, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen,
   Mo. 8:00-15:30 Uhr, Di. 7:30-12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr,
   Mi. 7:30-12:00 Uhr, Do. 7:30-12:00 Uhr und 13:30-17:30 Uhr,
   Fr.7:30-12:00 Uhr

 

Der Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie, zur Information über Anlass und Hintergrund der Teilfortschreibung, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage können während des gesamten Zeitraums auch im Internet unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und abgerufen werden. In begründeten Fällen können die Planunterlagen beim Verband Region Stuttgart angefordert werden.

Darüber hinaus sind im Rahmen dieses Verfahrens öffentliche Informationsveranstaltungen vorgesehen. Zeitpunkt und Ort dieser Veranstaltungen werden zu gegebener Zeit in der Tagespresse und auf der o.g. Internetseite des Verbands Region Stuttgart veröffentlicht.

Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Stuttgart, Kronenstr. 25, 70174 Stuttgart bis spätestens
02. Februar 2024
schriftlich, zur Niederschrift während der o.g. Sprechzeiten oder elektronisch über die Internetseite beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart_wind oder an die E-Mail-Adresse windenergie@region-stuttgart.org
Stellung nehmen.
Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Der Verband Region Stuttgart prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Verband Region Stuttgart, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Im Übrigen wird auf die öffentliche Bekanntmachung des Verband Region Stuttgart vom 26.10.2023 verwiesen (https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/).

 

Eine Informationsveranstaltung des Verbands Region Stuttgart findet am 04.12.2023 um 19 Uhr in der Bürenhalle in Wäschenbeuren für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt.

 

Windkraft im Schurwald: Info-Veranstaltung 04.12.2023 zur Teilfortschreibung Regionalplan Region Stuttgart - Festlegung Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Der Verband Region Stuttgart hat vor einigen Tagen die Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart mit der Festlegung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen veröffentlicht und somit das Beteiligungsverfahren gem. § 9 (2) ROG / § 12 (2) LplG gestartet.

Im Schurwald sind einige Vorranggebiete ausgewiesen. Das Vorranggebiet GP02 betrifft auch die Gemeinden Birenbach und Wäschenbeuren.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Schurwald haben sich daher entschlossen einen Info-Termin für die Raumschafft anzubieten.

Der Verband Region Stuttgart wird nun im Dezember nach Wäschenbeuren kommen und dort die Bürgerschaft informieren. Unter anderem auch darüber wie genau die Beteiligungsmöglichkeiten funktionieren.

Die Veranstaltung findet statt:

 

                  4. Dezember 2023 um 19 Uhr

                  Bürenhalle Wäschenbeuren

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.

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Birenbach bekommt die Glasfaser

Schnell, schneller – Glasfaser und die Birenbacher*innen

Schnell, schneller – Glasfaser und die Birenbacher*innen

Jetzt ist es offiziell: Birenbach bekommt die Glasfaser!

       

Die Bürger*innen in Birenbach sind entschlossen und haben die nötigen 33 % (fast) so schnell erreicht, wie die Glasfaser das Internet zu Ihnen nach Hause schickt.

Noch vor dem Ende der Nachfragebündelung haben sich genug Haushalte in Birenbach entschlossen, und einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser (DG) bestellt. Dies hat die Deutsche Glasfaser der Verwaltung am 8. September 22 mitgeteilt.

Das Projektteam lobt die entschlossenen Bürger*innen in Birenbach und die produktive und strukturierte Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

„Vom ersten Planungsschritt bis zur tatsächlichen Nutzung ist der Glasfaserausbau ein Gemeinschaftsprojekt“, heißt es in der Pressemitteilung der DG. Die gesamte Pressemitteilung der DG finden sie hier

 

Selbstverständlich stattet die Verwaltung einige der öffentlichen Liegenschaften auch mit Glasfaser aus.

An alle die bisher noch keinen Glasfaseranschluss beantragt haben: Noch ist die Bestellung möglich! Am 13.09. steht das Infomobil der DG auf dem Rathausplatz. Kommen Sie gerne vorbei und holen Sie sich die Infos.

Waldbrandgefahr im Landkreis steigt

Aufgrund mangelnder Niederschläge und anhaltend hoher Temperaturen steigt die Waldbrandgefahr stark an. Aktuell bewertet der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes die Lage im Landkreis mit der höchsten Gefahrenstufe 5.

Da sich in den kommenden Tagen und Wochen keine flächendeckenden Niederschläge ankündigen, wird sich die Trockenheit im Boden und den Wäldern weiterhin erhöhen.

Eine Vorsichtsmaßnahme ist die Schließung von Grillplätzen.

 „Eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer können verheerende Folgen haben. Waldbesucher können ihren Teil dazu beitragen das Risiko von Waldbränden so gering wie möglich zu halten, indem sie einige einfache Regeln beachten“, sagte die stellvertretende Forstamtsleiterin Diana Tröger in Göppingen.

Was gibt es jetzt zu beachten:

  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens  100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-) Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Nach Möglichkeit nur extra geeignete Vorrichtungen wie abgeschirmte Grills oder ummauerte Grillanlagen verwenden.
  • Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
    • Wo brennt es?
    • Was brennt?
    • Wer oder was ist betroffen?
    • Ort und Person, von dem der Brand gemeldet wird?

Das Jobrad kommt!

Birenbach liegt nicht nur am Hang - sondern hat auch einen steilen Weg hinter sich.

Wir sind zwar noch nicht ganz über den Berg, doch vorallem für die Personalsituation wird in Zukunft Besserung erwartet.

Deshalb können wir stolz verkünden, dass Birenbach die Attraktivität steigert und in Zukunft für alle Gemeindemitarbeitenden das Jobrad bzw. Bikeleasing anbietet!

Wir "trebbeln" dann die Steigung ohne große Anstrengung hinauf.

 

Sie wollen Teil des Teams werden?

Dann JETZT BEWERBEN! Nutzen Sie jetzt die Vorteile vom Jobbike und einem motivierten, jungen Team - Birenbach freut sich auf die Bewerbung!

Aktualisierung der Bodenrichtwerte

Ab Januar 2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Biren-bach, Börtlingen, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschen-beuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachter-ausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachteraus-schussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter

 

www.grundsteuer-bw.de   oder

www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw  abrufbar.


Göppingen, den 27. Juni 2022
Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen

 

Der Link ist auch auf der Webiste der Gemeinde Birenbach eingebunden und steht Ihnen dauerhaft zur Verfügung.

Stadtradeln

Autor: Schmidt
Artikel vom 03.05.2023

Birenbach radelt mit!

Auftakt zum Stadtradeln ab dem 1. Juli 2023

Ab dem 01.07.2023 radelt der Landkreis Göppingen wieder beim STADTRADELN

Anmeldung für Radelnde ab sofort möglich unter www.stadtradeln.de/registrieren

 

Göppingen, 28.04.2023 -Im Landkreis Göppingen geht es ab dem 01.07. beim STADTRADELN wieder um nachhaltige Mobilität, Bewegung, Klimaschutz und Teamgeist. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR fördert das Land die Teilnahme an der Aktion des Klima-Bündnis. Das Ziel: In Teams drei Wochen lang möglichst viel Fahrrad fahren und Kilometer sammeln – egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit. Mitradeln lohnt sich gleich dreifach: Wer für ein gemeinsames Ziel in die Pedale tritt, stärkt sowohl die Gemeinschaft als auch die eigene Gesundheit und schont dabei das Klima.

 

Dieses Jahr rückt die Teilnahme von Schulen stärker in den Fokus: Unter dem Dach des Landesprogramms MOVERS – Aktiv zur Schule findet erstmalig das Schulradeln als Sonderwettbewerb im Rahmen des STADTRADELN statt. Alle Schulen im Landkreis Göppingen können daran teilnehmen und im Aktionszeitraum möglichst viele Fahrradkilometer sammeln. Die radaktivsten Schulen werden im landesweiten Wettbewerb von MOVERS mit Preisen ausgezeichnet. Zusätzlich will der Landkreis Göppingen es den Schulen im ganzen Landkreis noch attraktiver machen und vergibt einen RadCheck, der durch das große Förderpaket der Initiative RadKULTUR des Landes Baden-Württemberg möglich gemacht wird. Bei einem RadCheck werden die Fahrräder aller Interessierten von qualifiziertem Personal auf ihre Verkehrssicherheit überprüft und kleinere Mängel sofot behoben. Neben einem tollen Gemeinschaftserlebnis für Schulen, setzt das Schulradeln auch ein starkes Zeichen für eine sichere und selbstaktive Schulmobilität. Alle Informationen zum Schulradeln, hilfreiche Textvorlagen, Aktionsideen und Kommunikationsmaterialien sind zu finden unter movers-bw.de/schulradeln.

Der Landkreis Göppingen nimmt dieses Jahr mit insgesamt 26 Städten und Gemeinden am STADTRADELN teil, darunter vier Newcomer, die zum ersten Mal beim STADTRADELN mit dabei sind. Das sind in diesem Jahr Donzdorf, Wäschenbeuren, Birenbach und Schlat. Auch die “alten Hasen” des STADTRADELN sind natürlich wieder verteten. Die Übersicht über alle teilnehmenden Kommunen finden Sie auf der STADTRADELN-Seite des Landkreises Göppignen: www.stadtradeln.de/landkreis-goeppingen

„Wir freuen uns, dass so viele Kommunen beim STADTRADELN mit dabei sind, wie noch nie! Das zeigt, dass in diesen Kommunen der Radverkehr eine immer größere Bedeutung bekommt“, freut sich Anika Kächele, die das STADTRADELN im Landkreis Göppingen koordiniert. Um die Radelnden anzuspornen verlost der Landkreis unter allen Teilnehmenden mit mindestens 21 Kilometern attraktive Sachpreise. “Wir wollen, dass alle die Chance haben etwas zu gewinnen. Dafür muss ledgiglich ein Kilometer pro Tag gefahren werden, damit der Name im Lostopf landet. Das sollte machbar sein, egal ob jung oder alt, mit oder ohne elektrische Unterstützung, Rennradelnde sowie Lastenräder, wir wollen dass alle sich auf den Sattel schwingen” betont Kächele.  

 

Doch nicht nur die einzelnen Teilnehmenden und die Schulen werden belohnt:

Durch das große Förderpaket der Initiative RadKULTUR des Landes Baden-Württemberg wurde es ermöglicht, zwei weitere RadChecks zu vergeben. Ein RadCheck wird an eines der teilnehmenden Unternehmen, der andere an eine teilnehmende Kommune vergeben.    

 

Wer nun interessiert ist und selbst mitradeln will, kann sich für seine Kommune kostenlos anmelden unter: www.stadtradeln.de/registrieren. Sollte die eigene Kommune nicht am STADTRADELN teilnehmen, kann für den Landkreis Göppingen geradelt werden. Voraussetzung ist es lediglich, in der Kommune oder im Landkreis zu leben, zu arbeiten, eine (Hoch-) Schule zu besuchen oder einem Verein anzugehören. Auch in diesem Jahr wird wieder in Teams geradelt, denn nur gemeinsam kann das Ziel erreicht werden. Auf der STADTRADELN Seite können neue Teams gegründet oder einem bestehenden Team beigetreten werden. Der Landkreis und die Kommunen bieten jeweils “Offene Teams” an, in dem alle dazu eingeladen sind beizutreten, um gemeinsam für die eigene Kommune oder den Landkreis anzutreten.

Baden-Württemberg macht sich stark für eine moderne und nachhaltige Mobilität. Der Anteil des Radverkehrs im Mobilitätsmix soll dafür deutlich gesteigert werden. Die vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg geförderte Initiative RadKULTUR ist bereits seit 2012 eine zentrale Maßnahme des Landes zur Unterstützung einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen und Unternehmen sowie mit der Unterstützung eines stetig wachsenden Partnernetzwerks bietet die Initiative den Menschen positive Radfahr-Erlebnisse in ihrer individuellen Alltagsmobilität. So wird deutlich: Das Fahrrad ermöglicht es, im Alltag zeitgemäß und klimaschonend mobil zu sein. Mehr erfahren Sie unter www.radkultur-bw.de

     

Ansprechpartnerin

Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur

Anika Kächele

Telefon 07161 202-5512

Telefax 07161 202-5190

E-Mail mobilitaet@lkgp.de

www.landkreis-goeppingen.de

Kontakt

Gemeindeverwaltung Birenbach
Marktplatz 1
73102 Birenbach
Telefonnummer: 07161 50098-0
Faxnummer: 07161 50098-22
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch:
8.30 – 12.00 Uhr
 

Donnerstag:
8.30 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr

Dienstag und Freitag:
geschlossen

 

 
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