Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Birenbach

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Lärmaktionsplan - Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit

Artikel vom 19.03.2026

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.

Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Überprüfung des Lärmaktionsplanes Birenbach aus Runde 2 (Schlussbericht vom 14. April 2016).

Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag ausgewertet und mit den Ergebnissen und Lärmsanierungsmaßnahmen des Lärmaktionsplanes aus Runde 2 verglichen. Der Gemeinderat hat die aktuelle Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 09.03.2026 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger/-innen an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Birenbach mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.

Im Zeitraum vom 19.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 haben Bürger/-innen während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Birenbach. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.

Sollten Sie in die Unterlagen persönlich einsehen wollen, bittet die Gemeindeverwaltung um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 07161 50098-13.

Die umfangreichen Planunterlagen finden Sie auch online auf www.birenbach.de.

Schriftliche Stellungnahmen sind bitte an die Gemeindeverwaltung Birenbach, Marktplatz 1, 73102 Birenbach zu richten.

Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Gemeindeverwaltung die E-Mail-Adresse beteiligung(@)modusconsult-ulm.de zu nutzen.

Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Birenbach ein.

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