Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Birenbach

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026 der Gemeinde Birenbach sowie des Wirtschaftsplans 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Birenbach

Artikel vom 23.07.2026

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit öffentlich bekannt:


Der Gemeinderat der Gemeinde Birenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.01.2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 verabschiedet. Gleichzeitig wurde der Wirtschaftsplan 2026 der gemeindlichen Wasserversorgung beschlossen.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Werke wurden der Rechtsaufsichtsbehörde (Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen) am 16.01.2026 vorgelegt.

Mit Schreiben des Kommunalamts vom 20.05.2026, eingegangen am 03.06.2026 (Brief), wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung für 2026 gemäß § 121 Abs. 2 i. V. m § 81Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 1 EigBG bestätigt.

Seitens des Landratsamtes wurde unter anderem bemerkt:

Der Finanzhaushalt im Jahr 2026 gemäß Haushaltsplanung mit einem Defizit abschließen wird.

Die Gemeinde Birenbach steht weiterhin vor finanziell herausfordernden Zeiten, die von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses gekennzeichnet sind.

Die Gemeinde darf nichts unversucht lassen, angemessene Maßnahmen, die für den Erhalt der dauernden Leistungsfähigkeit förderlich sind, zu ergreifen. Auszahlungen sollen auf den Prüfstand gestellt werden und Einnahmepotenziale ausgeschöpft werden.

Der Haushaltserlass wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.07.2026 verlesen und somit dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Gemäß § 81 Abs. 3 GemO ist der Haushaltsplan mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung erfolgte am 23.07.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Birenbach.

Der gesetzlich normierte Zeitraum für die Einsicht ist somit wie folgt:

24.07.2026 bis 03.08.2026

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO während dieser Zeit im Trauzimmer zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann von Montag bis Donnerstag von 8.30 -16.00 Uhr, am Freitag bis 13.00 Uhr erfolgen.
Wenn die Eingangstür verschlossen ist, bitten wir Sie zu klingeln.

Die Haushaltssatzung 2026 und den Haushaltsplan 2026 sowie den Wirtschaftsplan der gemeindlichen Wasserversorgung für 2026 können Sie auch online einsehen.


Birenbach, 23.07.2026
gez.

Michael Matzak
Bürgermeister

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