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Amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 27.11.2022
Nach der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschuss am 30.12.2022 wurde das Wahlergebnis festgestellt.
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin bekannt gemacht.
Hier finden Sie mit Stand vom 30.12.2022 die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in Birenbach vom 27.11.2022_
Das amtliche Ergebnis finden Sie auch im Schaukasten der Gemeinde.
Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerbenden Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen erhoben werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 16 Wahlberechtigte beitreten.
Birenbach, 30.12.2022
Gez. Späth
Stv. Bürgermeister & Vorsitzender des GWA
Amtliche Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeidnewahlausschussess am 30.12.2022
Der Gemeindewahlausschuss tagt
am 30.12.2022
ab 11.30 Uhr
im Bürgersaal zur Feststellung des Wahlergebnisses sowie der Korrektur der amtlichen Bekanntmachung zum Ergebnis der Wahl vom 27.11..
Die Sitzung ist öffentlich.
Das Kommunalamt hat bei der Wahlprüfung festgestellt, dass in der amtlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses die ungültigen Stimmzettel sowie die ungültigen Stimmen nicht getrennt ausgewiesen wurden. Dies ist jedoch erforderlich. In der neuen Bekanntmachung werden entsprechend lediglich die zwei Werte gesondert ausgewiesen.
Ihre Gemeindeverwaltung
27.12.2022
Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Haushaltsplans der Gemeinde Birenbach für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund § 79 Gemeindeordnung Baden Württemberg hat der Gemeinderat am 14.11.2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Birenbach erlassen. Gemäß § 81 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung Baden Württemberg ist der Haushaltsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Hiermit wird die Auslegung öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan kann vom 21.12.2022 bis zum 30.12.2022 im Rathaus täglich* von 9.00 - 15.30 Uhr eingesehen werden. Der Haushaltsplan liegt für jede Person einsehbar direkt vor dem Eingang des Bürgersaals, nach der Haupteingangstüre des Rathauses links die Treppe hinauf. Der Zugang ist barrierfrei.
Die Adresse lautet: Marktplatz 1, 73102 Birenbach.
Der Haushaltsplan kann ebenso hier auf der Website abgerufen werden: Haushaltsplan_Gemeinde_Birenbach_2022.pdf
*Es wird ausdrücklich auf die Feiertage und das Wochenende hingewiesen. Hier bleibt das Rathaus geschlossen. Die Öffnung gilt für reguläre Werktage.
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 27.11.2022 in Birenbach
Nach der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschuss am 28.11.2022 wurde das Wahlergebnis festgestellt.
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeiste-
rin bekannt gemacht.
Hier findenen Sie die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in Birenbach vom 27.11.2022
Das amtliche Ergebnis finden Sie im Schaukasten der Gemeinde und unter: Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 27.11.2022 Birenbach
Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem
Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen erhoben werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 16 Wahlberechtigte beitreten.
Birenbach, 30.11.2022
Gez. Späth
Stv. Bürgermeister & Vorsitzender des GWA
Feststellung des Wahlergebnisses - Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss tagt
am 28.11.2022
ab 19 Uhr
im Bürgersaal zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl vom 27.11..
Die Sitzung ist öffentlich.
Ihre Gemeindeverwaltung
27.11.2022
Informationen zum Wahltag
Zum 27.11.2022 WAHLTAG
Die Bürgermeisterwahl findet statt! Von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends sind die Türen des Rathauses geöffnet. Jede Person, die noch nicht per Briefwahl gewählt hat und wahlberechtigt ist, kann seine/ihre Stimme für den/die Kandidaten*in seiner/ihrer Wahl in die Wahlurne einwerfen.
- Der Gemeindewahlausschuss, gleichzeitig auch der Briefwahlvorstand, tagt am 27.11.2022 ab 15 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe im Trauzimmer, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach.
- Der Gemeindewahlausschuss tagt am 28.11.2022 ab 19.00 Uhr im Bürgersaal, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach zur Feststelltung des Briefwahlergebnisses und zur Festellung des Wahlergebnisses.
- Der Wahlvorstand und der Briefwahlvorstand beginnen nach der Wahl mit der Auszählung der Stimmen. Gewählt werden darf bis 18 Uhr. Um 18 Uhr wird die Wahl beendet und alle Wählenden müssen das Wahllokal verlassen. Wer vor 18 Uhr eintritt, darf noch wählen. Alle die nach 18 Uhr wählen wollen, müssen abgewiesen werden. Nachdem das Wahllokal "leer" ist, wird die Öffentlichkeit wieder komplett hergestellt. Erst dann beginnt das Auszählen.
Diese Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzung haben die Wahl zum Bürgermeister am 27.11.2022 zum Gegenstand.
Beachten Sie auch die Aushänge des Schaukastens am Rathaus.
Birenbach, 23.11.2022
Ihre Gemeindeverwaltung
Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren sowie amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit öffentlich bekannt:
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gartenstraße
(1670-öB-Beteiligung-2022-11-02.pdf)
Vorhaben- und Erschließungsplan "Gartenstraße" vom 13.09.2022 (1670-VEP_Entwurf-gesamt-2022-11-02.pdf)
Bebauungsplan Gartenstraße Planteil / Zeichnerischer Teil (1670-Entwurf-BPL_ZT-2022-10-18.pdf)
Bebauungsplan Gartenstraße Textteil
(1670-Entwurf-BPL_TT-2022-11-02.pdf)
Begründung zum Bebauungsplan (1670-Entwurf-BPl_Begründung-2022-11-02.pdf)
Birenbach, 7. November 2022
Allgemeine amtliche Bekanntmachung der Bewerber und zur Durchführung der Wahl
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit bekannt:
Die allgemeine Bekanntmachung zur Anzahl der zugelassenene Bewerber*innen und der Durchführung der Bürgermeisterwahl finden Sie unter
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbung und zur Durchführung der Wahl am 27.11.2022.pdf
Die amtliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl am 27.11.2022 mit genauen Informationen finden Sie unter
Amtliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl.pdf
Die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidierenden für die Wahl finden Sie unter
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidaten zur Bürgermeisterwahl am 27.11..pdf
Birenbach, 03.11.2022
Amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters*in am 27. November 2022 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Information über das Recht auf Einsicht in das Wählendenverzeichnis öffentlich bekannt:
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am 27. November 2022 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 11. Dezember 2022.pdf
Birenbach, 27.10.2022
Amtliche Bekanntmachung der Änderunssatzung "Kindergartengebührensatzung"
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die "Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten" öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Änderungssatzung_Kindergartengebühren.pdf
Birenbach, 24.10.2022
Amtliche Bekanntmachung der Satzung Jugendbeteiligung
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Satzung Beteiligung der Jugend öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Satzung_Jugendbeteiligung.pdf
Birenbach, 24.10.2022
Amtliche Bekanntmachung der Satzung "Veränderungssperre Bergstraße"
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Satzung_Veränderungssperre_Bergstraße.pdf
Birenbach, 24.10.2022
Amtliche Bekanntmachung: Beschluss des Gemeinderats einer Veränderungssperre
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit den Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2022 öffentlich bekannt, dass die Veränderungssperre über den zukünftigen Bebauungsplan "Bergstraße" gelegt werden soll.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter: Amtliche_Bekanntmachung_GR_Beschluss_Veränderungssperre.pdf.
Birenbach, 26.09.2022
Amtliche Bekanntmachung: Gemeinderatsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Bergstraße"
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit den Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2022 öffentlich bekannt, dass der Bebauungsplan "Bergstraße" aufgestellt werden soll.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie Amtliche_Bekanntmachung_GR_Beschluss_Bebauunsplan_Bergstraße.pdf.
Birenbach, 26.09.2022
Amtliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Bürgermeisterwahl am 27.11.2022 öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter 22_09_06_Amtliche_Bekanntmachung_der_Bürgermeisterwahl_am_27.11.22.pdf
Diese amtliche Bekanntmachung wird von Freitag, 16.09.2022 bis Freitag, 23.092022 im Schaukasten vor dem Rathaus ausgehängt.
Zudem wird diese amtliche Bekanntmachung im Schurwaldbote, Nr. 38 mit Erscheinungsdatum 21.09.2022 veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Birenbach, 16.09.2022
Heinrich Späth
Stv. Bürgermeister / Vorsitzender Gemeindewahlausschuss
Einladung Gemeinderratssitzung
Verweis auf die
Einladung zur Sitzung des Gemeinderates
Schönen guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit darf ich Sie zu unserer nächsten Gemeinderatssitzung herzlich einladen.
Die öffentliche Sitzung findet am
Montag, 12.9.2022 ab 19.00 Uhr
Im Bürgersaal des Rathauses, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach statt.
Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung, 12.9.2022
19.00 Uhr: Öffentlich
TOP 1: Bürgerfragen
TOP 2: Untergeschoss Turnhalle: Entwässerung, Notausagng
TOP 3: Möglicher Bebbauungsplan Bergstraße
TOP 4: Mögliche Veränderungssperre Bergstraße
TOP 5: Bahnhof Wärmestube
TOP 6 Spielgeräte
TOP 7 Bürgermeisterwahl
TOP 8 Bekanntgabe und Verschiedenes
Im Anschluss: Nicht öffentliche Sitzung
Diese Einladung erschien, wie immer, auch in der jeweiligen Ausgabe des Schurwaldboten. Das Amtsblatt wird grundsätzlich Mittwochs veröffentlicht. Die Anzeige erscheint zeitgleich mit dem Schurwaldbote auf dieser Website unter der Rubrik "Rathaus & Service --> Gemeinderat --> Sitzungstermine"
Mit freundlichen Grüßen, Birenbach den 09.09.2022
Heinrich Späth
1. Stv. Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gem. § 50 Bundesmeldegesetz
Im Hinblick auf die generelle Pflicht der Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, der Weitergabe ihrer Daten an Parteien mit berechtigtem Interesse zu widersprechen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Amtlichen Bekanntmachung_über_das_Widerspruchsrecht_hinsichtlich_der_Weitergabe_ihrer_Daten_an_Parteien.pdf über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
(Upload am 07.09.2022).
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Veröffentlicht am: 08.10.2020 - 0.00 Uhr
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 20. November 2019 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58 b des Soldatengesetztes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Nach § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich bestimmte Daten über Personen, die im Folgejahr volljährig werden.
Im Jahr 2021 findet die Datenübermittlung bis zum 31.03.2021 statt. Dabei werden folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermittelt:
1. Familiennamen
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
Die Familienangehörige haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilaren aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen.
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundemeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der jeweiligen Wohngemeinde eingelegt werden:
- Gemeinde Adelberg, Vordere Hauptstr. 2, 73099 Adelberg
- Gemeinde Birenbach, Marktplatz 1, 73102 Birenbach
- Gemeinde Börtlingen, Hauptstr. 54, 73104 Börtlingen
- Gemeinde Rechberghausen, Amtsgasse 4, 73098 Rechberghausen
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Adelberg, Birenbach, Börtlingen, Rechberghausen, den 01.10.2020
Bürgermeisteramt
Gemeinde Adelberg Gemeinde Birenbach
gez. Carmen Marquardt gez. Frank Ansorge
Bürgermeisterin Bürgermeister
Gemeinde Börtlingen Gemeinde Rechberghausen
gez. Franz Wenka gez. Claudia Dörner
Bürgermeister Bürgermeisterin