Hauptbereich
Amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 27.11.2022
Nach der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschuss am 30.12.2022 wurde das Wahlergebnis festgestellt.
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin bekannt gemacht.
Hier finden Sie mit Stand vom 30.12.2022 die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in Birenbach vom 27.11.2022_
Das amtliche Ergebnis finden Sie auch im Schaukasten der Gemeinde.
Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerbenden Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen erhoben werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 16 Wahlberechtigte beitreten.
Birenbach, 30.12.2022
Gez. Späth
Stv. Bürgermeister & Vorsitzender des GWA
Amtliche Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeidnewahlausschussess am 30.12.2022
Der Gemeindewahlausschuss tagt
am 30.12.2022
ab 11.30 Uhr
im Bürgersaal zur Feststellung des Wahlergebnisses sowie der Korrektur der amtlichen Bekanntmachung zum Ergebnis der Wahl vom 27.11..
Die Sitzung ist öffentlich.
Das Kommunalamt hat bei der Wahlprüfung festgestellt, dass in der amtlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses die ungültigen Stimmzettel sowie die ungültigen Stimmen nicht getrennt ausgewiesen wurden. Dies ist jedoch erforderlich. In der neuen Bekanntmachung werden entsprechend lediglich die zwei Werte gesondert ausgewiesen.
Ihre Gemeindeverwaltung
27.12.2022
Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Haushaltsplans der Gemeinde Birenbach für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund § 79 Gemeindeordnung Baden Württemberg hat der Gemeinderat am 14.11.2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Birenbach erlassen. Gemäß § 81 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung Baden Württemberg ist der Haushaltsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Hiermit wird die Auslegung öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan kann vom 21.12.2022 bis zum 30.12.2022 im Rathaus täglich* von 9.00 - 15.30 Uhr eingesehen werden. Der Haushaltsplan liegt für jede Person einsehbar direkt vor dem Eingang des Bürgersaals, nach der Haupteingangstüre des Rathauses links die Treppe hinauf. Der Zugang ist barrierfrei.
Die Adresse lautet: Marktplatz 1, 73102 Birenbach.
Der Haushaltsplan kann ebenso hier auf der Website abgerufen werden: Haushaltsplan_Gemeinde_Birenbach_2022.pdf
*Es wird ausdrücklich auf die Feiertage und das Wochenende hingewiesen. Hier bleibt das Rathaus geschlossen. Die Öffnung gilt für reguläre Werktage.
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 27.11.2022 in Birenbach
Nach der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschuss am 28.11.2022 wurde das Wahlergebnis festgestellt.
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeiste-
rin bekannt gemacht.
Hier findenen Sie die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in Birenbach vom 27.11.2022
Das amtliche Ergebnis finden Sie im Schaukasten der Gemeinde und unter: Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 27.11.2022 Birenbach
Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem
Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen erhoben werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 16 Wahlberechtigte beitreten.
Birenbach, 30.11.2022
Gez. Späth
Stv. Bürgermeister & Vorsitzender des GWA
Feststellung des Wahlergebnisses - Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss tagt
am 28.11.2022
ab 19 Uhr
im Bürgersaal zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl vom 27.11..
Die Sitzung ist öffentlich.
Ihre Gemeindeverwaltung
27.11.2022
Informationen zum Wahltag
Zum 27.11.2022 WAHLTAG
Die Bürgermeisterwahl findet statt! Von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends sind die Türen des Rathauses geöffnet. Jede Person, die noch nicht per Briefwahl gewählt hat und wahlberechtigt ist, kann seine/ihre Stimme für den/die Kandidaten*in seiner/ihrer Wahl in die Wahlurne einwerfen.
- Der Gemeindewahlausschuss, gleichzeitig auch der Briefwahlvorstand, tagt am 27.11.2022 ab 15 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe im Trauzimmer, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach.
- Der Gemeindewahlausschuss tagt am 28.11.2022 ab 19.00 Uhr im Bürgersaal, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach zur Feststelltung des Briefwahlergebnisses und zur Festellung des Wahlergebnisses.
- Der Wahlvorstand und der Briefwahlvorstand beginnen nach der Wahl mit der Auszählung der Stimmen. Gewählt werden darf bis 18 Uhr. Um 18 Uhr wird die Wahl beendet und alle Wählenden müssen das Wahllokal verlassen. Wer vor 18 Uhr eintritt, darf noch wählen. Alle die nach 18 Uhr wählen wollen, müssen abgewiesen werden. Nachdem das Wahllokal "leer" ist, wird die Öffentlichkeit wieder komplett hergestellt. Erst dann beginnt das Auszählen.
Diese Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzung haben die Wahl zum Bürgermeister am 27.11.2022 zum Gegenstand.
Beachten Sie auch die Aushänge des Schaukastens am Rathaus.
Birenbach, 23.11.2022
Ihre Gemeindeverwaltung
Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren sowie amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit öffentlich bekannt:
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gartenstraße
(1670-öB-Beteiligung-2022-11-02.pdf)
Vorhaben- und Erschließungsplan "Gartenstraße" vom 13.09.2022 (1670-VEP_Entwurf-gesamt-2022-11-02.pdf)
Bebauungsplan Gartenstraße Planteil / Zeichnerischer Teil (1670-Entwurf-BPL_ZT-2022-10-18.pdf)
Bebauungsplan Gartenstraße Textteil
(1670-Entwurf-BPL_TT-2022-11-02.pdf)
Begründung zum Bebauungsplan (1670-Entwurf-BPl_Begründung-2022-11-02.pdf)
Birenbach, 7. November 2022
Allgemeine amtliche Bekanntmachung der Bewerber und zur Durchführung der Wahl
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit bekannt:
Die allgemeine Bekanntmachung zur Anzahl der zugelassenene Bewerber*innen und der Durchführung der Bürgermeisterwahl finden Sie unter
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbung und zur Durchführung der Wahl am 27.11.2022.pdf
Die amtliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl am 27.11.2022 mit genauen Informationen finden Sie unter
Amtliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl.pdf
Die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidierenden für die Wahl finden Sie unter
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidaten zur Bürgermeisterwahl am 27.11..pdf
Birenbach, 03.11.2022
Amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters*in am 27. November 2022 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Information über das Recht auf Einsicht in das Wählendenverzeichnis öffentlich bekannt:
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am 27. November 2022 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 11. Dezember 2022.pdf
Birenbach, 27.10.2022
Amtliche Bekanntmachung der Änderunssatzung "Kindergartengebührensatzung"
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die "Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten" öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Änderungssatzung_Kindergartengebühren.pdf
Birenbach, 24.10.2022
Amtliche Bekanntmachung der Satzung Jugendbeteiligung
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Satzung Beteiligung der Jugend öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Satzung_Jugendbeteiligung.pdf
Birenbach, 24.10.2022
Amtliche Bekanntmachung der Satzung "Veränderungssperre Bergstraße"
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Satzung_Veränderungssperre_Bergstraße.pdf
Birenbach, 24.10.2022
Amtliche Bekanntmachung: Beschluss des Gemeinderats einer Veränderungssperre
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit den Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2022 öffentlich bekannt, dass die Veränderungssperre über den zukünftigen Bebauungsplan "Bergstraße" gelegt werden soll.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter: Amtliche_Bekanntmachung_GR_Beschluss_Veränderungssperre.pdf.
Birenbach, 26.09.2022
Amtliche Bekanntmachung: Gemeinderatsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Bergstraße"
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit den Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2022 öffentlich bekannt, dass der Bebauungsplan "Bergstraße" aufgestellt werden soll.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie Amtliche_Bekanntmachung_GR_Beschluss_Bebauunsplan_Bergstraße.pdf.
Birenbach, 26.09.2022
Amtliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Bürgermeisterwahl am 27.11.2022 öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter 22_09_06_Amtliche_Bekanntmachung_der_Bürgermeisterwahl_am_27.11.22.pdf
Diese amtliche Bekanntmachung wird von Freitag, 16.09.2022 bis Freitag, 23.092022 im Schaukasten vor dem Rathaus ausgehängt.
Zudem wird diese amtliche Bekanntmachung im Schurwaldbote, Nr. 38 mit Erscheinungsdatum 21.09.2022 veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Birenbach, 16.09.2022
Heinrich Späth
Stv. Bürgermeister / Vorsitzender Gemeindewahlausschuss
Einladung Gemeinderratssitzung
Verweis auf die
Einladung zur Sitzung des Gemeinderates
Schönen guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit darf ich Sie zu unserer nächsten Gemeinderatssitzung herzlich einladen.
Die öffentliche Sitzung findet am
Montag, 12.9.2022 ab 19.00 Uhr
Im Bürgersaal des Rathauses, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach statt.
Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung, 12.9.2022
19.00 Uhr: Öffentlich
TOP 1: Bürgerfragen
TOP 2: Untergeschoss Turnhalle: Entwässerung, Notausagng
TOP 3: Möglicher Bebbauungsplan Bergstraße
TOP 4: Mögliche Veränderungssperre Bergstraße
TOP 5: Bahnhof Wärmestube
TOP 6 Spielgeräte
TOP 7 Bürgermeisterwahl
TOP 8 Bekanntgabe und Verschiedenes
Im Anschluss: Nicht öffentliche Sitzung
Diese Einladung erschien, wie immer, auch in der jeweiligen Ausgabe des Schurwaldboten. Das Amtsblatt wird grundsätzlich Mittwochs veröffentlicht. Die Anzeige erscheint zeitgleich mit dem Schurwaldbote auf dieser Website unter der Rubrik "Rathaus & Service --> Gemeinderat --> Sitzungstermine"
Mit freundlichen Grüßen, Birenbach den 09.09.2022
Heinrich Späth
1. Stv. Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gem. § 50 Bundesmeldegesetz
Im Hinblick auf die generelle Pflicht der Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, der Weitergabe ihrer Daten an Parteien mit berechtigtem Interesse zu widersprechen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Amtlichen Bekanntmachung_über_das_Widerspruchsrecht_hinsichtlich_der_Weitergabe_ihrer_Daten_an_Parteien.pdf über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
(Upload am 07.09.2022).
Wahlbekanntmachung
Veröffentlicht am: 09. September 2021 - 0.00 Uhr
Gemeinde Adelberg, Birenbach, Börtlingen, Rechberghausen | Wahlkreis 263 Göppingen |
Wahlbekanntmachung
1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde Adelberg bildet einen Wahlbezirk (001-01).
Der Wahlraum wird im Rathaus, Rathaussaal im EG, Vordere Hauptstr. 2, 73099 Adelberg eingerichtet.
Die Gemeinde Birenbach bildet einen Wahlbezirk (001-01).
Der Wahlraum wird im Rathaus, Bürgersaal (Ebene 1), Marktplatz 1, 73102 Birenbach eingerichtet.
Die Gemeinde Börtlingen bildet einen Wahlbezirk (001-01).
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Hohenstaufenstr. 7, 73104 Börtlingen eingerichtet.
Die Gemeinde Rechberghausen ist in die 3 folgenden allgemeinen Wahlbezirke eingeteilt:
Nummer des Wahlbezirks | Abgrenzung des Wahlbezirks | Wahlraum |
01 | Nordwestlicher Gemeindeteil Er umfasst im Wesentlichen den alten Ortskern, Teile des Wohngebietes Berg sowie den Bereich nördlich der Bergstraße bis zum Deppeler | Rathaus Rechberghausen, Amtsgasse 4, Zimmer 1 (EG) |
02 | Südlicher Gemeindeteil Er umfasst den Bereich Faurndauer Straße, Teile des Wohngebietes Berg, Lindach, Ebene bis Töbele | Feuerwehr Rechberghausen, Bahnhofstraße 8, Sitzungssaal |
03 | Nordöstlicher Gemeindeteil Er umfasst im Wesentlichen den Bereich Sonnenberg sowie den Bereich östlich und einschließlich der Lorcher Straße sowie Oberhausen | Kath. Gemeindehaus St. Michael Rechberghausen, Hauptstraße 7, Großer Saal (1. OG) |
Alle Wahlräume der Gemeinden Birenbach, Börtlingen und Rechberghausen sind rollstuhlgerecht zu erreichen. Der Wahlraum in Adelberg ist nur über den Seiteneingang Rathaus, Vordere Hauptstraße 2, rollstuhlgerecht zu erreichen.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten vom 16. August 2021 bis zum 05. September 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt / Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
um 16.30 Uhr im Rathaus Adelberg, Sitzungssaal im DG, Vordere Hauptstr. 2, 73099 Adelberg
um 16.00 Uhr im Rathaus Birenbach, Fraktionszimmer (Ebene 3), Marktplatz 1, 73102 Birenbach
um 16.00 Uhr im Rathaus Börtlingen, Rathaussaal, Zimmer 2, Hauptstr. 54, 73104 Börtlingen
um 16.00 Uhr im Haug-Erkinger-Festsaal in Rechberghausen, Hauptstraße 7, 73098 Rechberghausen
zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
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Ort, Datum Adelberg, Birenbach, Börtlingen, Rechberghausen
06.09.2021 |
Die Gemeindebehörde
Gemeinde Adelberg gez. Carmen Marquardt, Bürgermeisterin
Gemeinde Birenbach gez. Frank Ansorge, Bürgermeister
Gemeinde Börtlingen gez. Sabine Catenazzo Bürgermeisterin
Gemeinde Rechberghausen gez. Claudia Dörner, Bürgermeisterin
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