Dienstleistungen: Gemeinde Birenbach

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Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
  • Ort und Tag der Geburt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt, bei dem Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch durch Fax, E-Mail oder telefonisch bestellen können.

In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob

  • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
  • wie Sie Gebühren bezahlen können (zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Manche Gemeinden und Städte bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Sie können sich bei Antragstellung oder Abholung der Urkunde auch vertreten lassen.

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nicht immer möglich.

Fristen

keine

Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

Kosten

Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je 20,00 EUR

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Zuständig für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Freigabevermerk

21.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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