Dienstleistungen: Gemeinde Birenbach

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Handwerkerparkausweis beantragen

Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

Sonstiges

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Zuständigkeit

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt

Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Freigabevermerk

02.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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