Hauptbereich
Förderung im Innovationsprogramm Pflege beantragen
Eines der zentralen Ziele der Pflegepolitik der kommenden Jahre ist die qualitative und quantitative Stärkung quartiersnaher, resilienter Versorgungs- strukturen für Menschen mit Pflegebedarf. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung sozialraumorientierter und innovativer, aber auch zielgruppenspezifischer Versorgungsstrukturen. Das Sozialministerium stellt daher Zuwendungsmittel zur Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur zur Verfügung. Im Innovationsprogramm Pflege können investive Projekte zur Förderung von Bau, Umbau und Modernisierung von solitären Kurzzeitpflegen sowie Tagespflegeeinrichtungen beantragt werden. Zum anderen werden nicht-investive Modellprojekte mit neuer und innovativer Ausrichtung insbesondere im Bereich der Kurzzeitpflege oder zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung gefördert.
Verfahrensablauf
Soabld über die Weiterführung der Förderung im Jahr 2025 entschieden wurde, wird das Sozialministerium Baden-Württemberg Informationen zum Antragsverfahren veröffentlichen.
Fristen
Die Frist für eine Förderung im Jahr 2024 ist bereits abgelaufen (31.01.2024). Derzeit wird über eine Weiterführung der Förderung ab 2025 sowie entsprechende Antragsfristen entschieden.
Unterlagen
vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen
Kosten
keine
Sonstiges
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Sozialministerium Baden-Württemberg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV), insbesondere §§ 23, 44 LHO und VV hierzu.
Zuständigkeit
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Freigabevermerk
16.09.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg