Hauptbereich
Bau und Ausstattung von Schulen - Förderung beantragen
Der Bau und die räumliche Ausstattung von Schulen sind Aufgaben der kommunalen Schulträger, die diese in eigener Zuständigkeit wahrnehmen.
Das Land Baden-Württemberg fördert bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen Baumaßnahmen zur Schaffung des für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen erforderlichen Raumbedarfs sowie die Sanierung bestehender Schulgebäude.
Verfahrensablauf
Vor Beginn der Baumaßnahmen muss der Schulträger, der Ganztagsbaumaßnahmen durchführen will, die Erforderlichkeit der Maßnahme mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium klären.
Fristen
bis spätestens 1. Oktober g für das Förderprogramm des Folgejahres
Unterlagen
- Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
- Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
- Baubeschreibung
Kosten
Der jeweilige Schulträger finanziert die Baumaßnahmen für Schulen in seiner Trägerschaft, ggf. unter Einbeziehung einer Landesförderung.
Für die Bearbeitung des Förderantrags durch die Regierungspräsidien fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Das Regierungspräsidium, das für den Ort der Schule zuständig ist.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 05.05.2021
Verantwortlich: Kultusministerium Baden-Württemberg