Dienstleistungen: Gemeinde Birenbach

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Breitbandvorhaben – Fördermittel abrechnen

Das Land fördert den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg über ein originäres Landesförderprogramm und eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg.

Über die folgenden Onlineanträge können die durch die Bewilligungsstelle des Landes bewilligten Fördermittel abgerechnet werden.

Verfahrensablauf

Originäre Landesförderung:

Mittelabruf

  • Auszahlungsanträge können mit kontinuierlichem Projektfortschritt beim Land eingereicht werden.
  • Dabei sind die Bagatellgrenzen zu beachten: Die bewilligte Zuwendung muss mehr als 25.000 Euro und der durch den Mittelabruf beantragte Auszahlungsbetrag mindestens 10.000 Euro betragen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (originäre Landesförderung: Mittelabruf). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen (Anlage Abrechnung Landesförderung) als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
  • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 7.1 ANBest-K innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Die Frist ist dem Zuwendungsbescheid bzw. letzten Änderungsbescheid des Landes zu entnehmen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (originäre Landesförderung: (Schluss-)Verwendungsnachweis). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Die notwendigen Anlagen sind unter „Erforderliche Unterlagen“ zusammengefasst. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
  • - Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
  • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung:

Mittelabruf

  • Auszahlungsanträge können beim Land eingereicht werden, sobald über den jeweiligen Auszahlungsantrag beim Bund entschieden wurde. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.
  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Entscheidung des Bundes über die jeweilige Mittelanforderung, beim Land einen Mittelabruf entsprechend des Projektfortschrittes zu beantragen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (Bundesmitfinanzierung: Mittelabruf). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
  • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 6.1 ANBest-Gk innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Die Frist ist dem Zuwendungsbescheid bzw. letzten Änderungsbescheid des Landes zu entnehmen.
  • Dazu füllen Sie das oben verlinkte Abrechnungsformular aus (Bundesmitfinanzierung: (Schluss-)Verwendungsnachweis). Dort fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Anlage an. Diese werden automatisch an die zuständige Stelle geschickt.
  • Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Nachweis der Schlusszahlung des Bundes (Ergebnismitteilung oder Feststellungsbescheid des Bundes) sowie einem Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit. Gegebenenfalls gelten in Ihrem Fall ebenfalls die Vorgaben nach den GIS-NBest BW. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
  • Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
  • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Fristen

Regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.

Unterlagen

Originäre Landesförderung:

Mittelabruf:

  • Vollständige Anlage Abrechnung Landesförderung als PDF

Verwendungsnachweis:

  • Vollständige Anlage Abrechnung Landesförderung als PDF
  • Dokumentationsbescheinigung vom LGL- Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit (für Zuwendungsbescheide ab 11/2020 gilt das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit)
  • Für Zuwendungsbescheide ab 01.11.2019: Geodaten nach GIS-NBest BW

Mitfinanzierung des Landes zur Bundesförderung:

Mittelabruf:

  • Auszahlungsschreiben und Zahlungsanweisung des Bundes

Verwendungsnachweis:

  • Ergebnismitteilung oder Feststellungsbescheid des Bundes
  • Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit
  • Gegebenenfalls Geodaten nach den GIS-NBest BW

Kosten

keine

Sonstiges

Wir wollen die kommunalen Zuwendungsempfänger so gut es geht bei der Fördermittelabrechnung unterstützen! Daher haben wir zusätzlich ein Hinweisblatt für das Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen veröffentlicht. Dieses enthält neben Ausfüllhinweisen zum Abrechnungsformular auch Tipps zur Vermeidung von Nachforderungen. Bei Fragen zur Fördermittelabrechnung können Sie sich gerne an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de oder an 0711/231-3793 wenden.

Zuständigkeit

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Referat 43 Digitale Infrastruktur

Freigabevermerk

12.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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