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Unterlagen für die Natura 2000-Vorprüfung einreichen
Vorhaben, das heißt Projekte und Pläne, können sich negativ auf Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) auswirken. Ein Vorhabenträger muss daher vor der Zulassung beziehungsweise Umsetzung des Vorhabens überprüfen lassen, ob das Vorhaben mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets verträglich ist. Das ist nicht der Fall, wenn es geeignet ist, Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen.
Die Natura-Prüfung besteht aus 3 Schritten, einer Vorprüfung, einer Verträglichkeitsprüfung und gegebenenfalls einer Abweichungsprüfung. Dieses Formular soll den Vorhabenträgern die digitale Einreichung von Unterlagen für die Vorprüfung, also für den ersten Prüfschritt, ermöglichen.
Verfahrensablauf
Die für die Vorprüfung notwendigen Angaben werden nach der Eingabe im Serviceportal automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Dort erfolgt die Vorprüfung und von dort erhalten Sie eine Rückmeldung. Je nach Ergebnis der Vorprüfung müssen Sie gegebenenfalls anschließend noch eine umfängliche Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchführen.
Fristen
keine
Unterlagen
Machen Sie allgemeine Angaben zu Ihrem Vorhaben und stellen außerdem dar, welche Arten und Lebensraumtypen betroffen sein und auf welche Weisen die Arten und Lebensraumtypen beeinträchtigt werden könnten. Darüber hinaus laden Sie auch Unterlagen hoch, aus denen sich der Standort des Vorhabens ergibt.
Die untere Naturschutzbehörde prüft, ob die Angaben vollständig sind und setzt sich bei fehlenden Unterlagen mit Ihnen in Verbindung.
Kosten
Je nach Vorhaben und Bearbeitungsumfang können eventuell Kosten entstehen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer hängt vom konkreten Vorhaben ab.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
- § 36 Pläne
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
Landesgebührengesetz Baden-Wüttemberg (LGebG)
- § 3 Festsetzung der Gebühren und Auslagen
Zuständigkeit
Zuständig für die Vorprüfung sind die unteren Naturschutzbehörden des Kreises, in dem das Vorhaben durchgeführt werden soll, das heißt
- bei Vorhaben in einem Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- bei Vorhaben in einem Landkreis: das Landratsamt
Vertiefende Informationen
Weiterführende Informationen zur Natura 2000-Vorprüfung und Hinweise zum Ausfüllen der Felder finden Sie im Dokument „Erläuterungen zum Formblatt Natura 2000“. Beachten Sie, dass hier die Reihenfolge der Fragen sowie die Tabellenansichten abweichen können.
Freigabevermerk
17.11.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
