Bodenrichtwerte Birenbach
Gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverband "Östlicher Schurwald" die im folgenden genannten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2018 am 16.05.2019 ermittelt und beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baufreies und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlasten- und erschließungsbeitragsfrei ausgeweisen. Die in den Karten dargestellten Bodenrichtwerte der Baulandflächen beziehen sich auf das unbebaute, baufreie, altlastenfreie und erschließungsbeitragsfreie Grundstück. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen (z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, etc.) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswert vom Bodenrichtwert.
Die aktuellen Bodenrichtwerte der Gemeinde Birenbach finden Sie hier in einer interaktiven Karte.
Die Bodenrichtwerte für die vergangenen Jahre finden Sie hier.