Aktuelle Nachrichten: Gemeinde Birenbach

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Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

Der Verband Region Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Windkraftanlagen im Umfang von 1,8 % der Regionsfläche auszuweisen. Sollte der Zielwert von 1,8 % nicht erreicht werden, sind Windenergieanlagen grundsätzlich privilegiert und Ziele der Raumordnung können nicht mehr entgegengehalten werden.

Die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart hat am 25. Oktober 2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen beschlossen.

Der Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie, zur Information über Anlass, Hintergrund und Gegenstand der Teilfortschreibung, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage liegen in der Zeit vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 zur kostenlosen Einsicht für jedermann unter anderem bei den folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:

• Verband Region Stuttgart,
   Planung, 4.OG, Zi. 418, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart
   Mo.-Do. 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr, Fr. 9:00-12:00 Uhr

• Landratsamt Göppingen,
   Umweltschutzamt, Zi. C122, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen,
   Mo. 8:00-15:30 Uhr, Di. 7:30-12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr,
   Mi. 7:30-12:00 Uhr, Do. 7:30-12:00 Uhr und 13:30-17:30 Uhr,
   Fr.7:30-12:00 Uhr

 

Der Planentwurf mit Text, Begründung, Kartendarstellungen und Umweltbericht sowie, zur Information über Anlass und Hintergrund der Teilfortschreibung, die dem Beschluss der Regionalversammlung zugrundeliegende Sitzungsvorlage können während des gesamten Zeitraums auch im Internet unter www.region-stuttgart.org/wind eingesehen und abgerufen werden. In begründeten Fällen können die Planunterlagen beim Verband Region Stuttgart angefordert werden.

Darüber hinaus sind im Rahmen dieses Verfahrens öffentliche Informationsveranstaltungen vorgesehen. Zeitpunkt und Ort dieser Veranstaltungen werden zu gegebener Zeit in der Tagespresse und auf der o.g. Internetseite des Verbands Region Stuttgart veröffentlicht.

Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Stuttgart, Kronenstr. 25, 70174 Stuttgart bis spätestens
02. Februar 2024
schriftlich, zur Niederschrift während der o.g. Sprechzeiten oder elektronisch über die Internetseite beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart_wind oder an die E-Mail-Adresse windenergie@region-stuttgart.org
Stellung nehmen.
Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Der Verband Region Stuttgart prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Verband Region Stuttgart, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Im Übrigen wird auf die öffentliche Bekanntmachung des Verband Region Stuttgart vom 26.10.2023 verwiesen (https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/).

 

Eine Informationsveranstaltung des Verbands Region Stuttgart findet am 04.12.2023 um 19 Uhr in der Bürenhalle in Wäschenbeuren für interessierte Bürgerinnen und Bürger statt.

 

Windkraft im Schurwald: Info-Veranstaltung 04.12.2023 zur Teilfortschreibung Regionalplan Region Stuttgart - Festlegung Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Der Verband Region Stuttgart hat vor einigen Tagen die Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart mit der Festlegung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen veröffentlicht und somit das Beteiligungsverfahren gem. § 9 (2) ROG / § 12 (2) LplG gestartet.

Im Schurwald sind einige Vorranggebiete ausgewiesen. Das Vorranggebiet GP02 betrifft auch die Gemeinden Birenbach und Wäschenbeuren.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Schurwald haben sich daher entschlossen einen Info-Termin für die Raumschafft anzubieten.

Der Verband Region Stuttgart wird nun im Dezember nach Wäschenbeuren kommen und dort die Bürgerschaft informieren. Unter anderem auch darüber wie genau die Beteiligungsmöglichkeiten funktionieren.

Die Veranstaltung findet statt:

 

                  4. Dezember 2023 um 19 Uhr

                  Bürenhalle Wäschenbeuren

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.

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Birenbach bekommt die Glasfaser

Schnell, schneller – Glasfaser und die Birenbacher*innen

Schnell, schneller – Glasfaser und die Birenbacher*innen

Jetzt ist es offiziell: Birenbach bekommt die Glasfaser!

       

Die Bürger*innen in Birenbach sind entschlossen und haben die nötigen 33 % (fast) so schnell erreicht, wie die Glasfaser das Internet zu Ihnen nach Hause schickt.

Noch vor dem Ende der Nachfragebündelung haben sich genug Haushalte in Birenbach entschlossen, und einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser (DG) bestellt. Dies hat die Deutsche Glasfaser der Verwaltung am 8. September 22 mitgeteilt.

Das Projektteam lobt die entschlossenen Bürger*innen in Birenbach und die produktive und strukturierte Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

„Vom ersten Planungsschritt bis zur tatsächlichen Nutzung ist der Glasfaserausbau ein Gemeinschaftsprojekt“, heißt es in der Pressemitteilung der DG. Die gesamte Pressemitteilung der DG finden sie hier

 

Selbstverständlich stattet die Verwaltung einige der öffentlichen Liegenschaften auch mit Glasfaser aus.

An alle die bisher noch keinen Glasfaseranschluss beantragt haben: Noch ist die Bestellung möglich! Am 13.09. steht das Infomobil der DG auf dem Rathausplatz. Kommen Sie gerne vorbei und holen Sie sich die Infos.

Waldbrandgefahr im Landkreis steigt

Aufgrund mangelnder Niederschläge und anhaltend hoher Temperaturen steigt die Waldbrandgefahr stark an. Aktuell bewertet der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes die Lage im Landkreis mit der höchsten Gefahrenstufe 5.

Da sich in den kommenden Tagen und Wochen keine flächendeckenden Niederschläge ankündigen, wird sich die Trockenheit im Boden und den Wäldern weiterhin erhöhen.

Eine Vorsichtsmaßnahme ist die Schließung von Grillplätzen.

 „Eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer können verheerende Folgen haben. Waldbesucher können ihren Teil dazu beitragen das Risiko von Waldbränden so gering wie möglich zu halten, indem sie einige einfache Regeln beachten“, sagte die stellvertretende Forstamtsleiterin Diana Tröger in Göppingen.

Was gibt es jetzt zu beachten:

  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens  100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-) Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Nach Möglichkeit nur extra geeignete Vorrichtungen wie abgeschirmte Grills oder ummauerte Grillanlagen verwenden.
  • Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
    • Wo brennt es?
    • Was brennt?
    • Wer oder was ist betroffen?
    • Ort und Person, von dem der Brand gemeldet wird?

Das Jobrad kommt!

Birenbach liegt nicht nur am Hang - sondern hat auch einen steilen Weg hinter sich.

Wir sind zwar noch nicht ganz über den Berg, doch vorallem für die Personalsituation wird in Zukunft Besserung erwartet.

Deshalb können wir stolz verkünden, dass Birenbach die Attraktivität steigert und in Zukunft für alle Gemeindemitarbeitenden das Jobrad bzw. Bikeleasing anbietet!

Wir "trebbeln" dann die Steigung ohne große Anstrengung hinauf.

 

Sie wollen Teil des Teams werden?

Dann JETZT BEWERBEN! Nutzen Sie jetzt die Vorteile vom Jobbike und einem motivierten, jungen Team - Birenbach freut sich auf die Bewerbung!

Aktualisierung der Bodenrichtwerte

Ab Januar 2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Biren-bach, Börtlingen, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschen-beuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachter-ausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachteraus-schussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter

 

www.grundsteuer-bw.de   oder

www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw  abrufbar.


Göppingen, den 27. Juni 2022
Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen

 

Der Link ist auch auf der Webiste der Gemeinde Birenbach eingebunden und steht Ihnen dauerhaft zur Verfügung.

Hinweis zur Borkenkäferbekämpfung

Artikel vom 18.04.2024

An alle

privaten Waldbesitzerinnen

und Waldbesitzer

im Landkreis Göppingen

Hinweis zur Borkenkäferbekämpfung

Die untere Forstbehörde Göppingen weist darauf hin, dass Waldbesitzer nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nrn. 4, 5 LWaldG) verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Schadinsekten an Nadelbäumen (Fichten), folgende Maßnahmen durchzuführen:

- Beurteilung, ob im eigenen Wald ein Befall durch Schadinsekten stattgefunden hat / ein Befallsrisiko besteht

- befallenes Schadholz einschlagen und aus dem Wald entfernen (500 Meter Mindestabstand zum nächsten Nadelwald)

- Aufarbeitung von umgeworfenen / umgebrochenen Bäumen und Gipfeln

- Kronenmaterial hacken oder aus dem Wald befördern (500 Meter Mindestabstand zum nächsten Nadelwald)

Zu erkennen ist Borkenkäferbefall am feinen, braunen Bohrmehl, welches sich beim Einbohren am Stammfuß oder auf der Bodenvegetation sammelt. Die Einbohrlöcher selbst sind nur schwer auszumachen. Leichter hingegen ist es, das Harz zu erkennen, welches aus dem Bohrloch austritt. Im späteren Verlauf des Befalls färben sich die Nadeln der Fichten braun und fallen ab. Zu spät erkannt ist ein Baum dann, wenn bereits die Rinde abblättert. In diesem Stadium sind die Käfer bereits ausgeflogen und haben vermutlich die umliegenden Bäume befallen.

Besonderes Augenmerk muss auf Bestände gelegt werden, in denen in der Vergangenheit Käferbefall aufgetreten ist sowie auf vorgeschädigte Bestände mit z. B. angeschobenen Bäumen, Schneebruch, Trockenschäden, angerissenen Waldrändern sowie bei liegendem bruttauglichem Stämmen und Kronen. Sowohl die aus dem letzten Jahr befallenen Käferbäume als auch die Bäume mit frischem Borkenkäferbefall müssen sofort aufgearbeitet und in ausreichenden Abstand (min. 500 Meter) zu Nadelwald gebracht werden.

Die Maßnahmen sollten abhängig vom Borkenkäferflug bis Ende Mai 2024 umgesetzt sein.

Die örtlich zuständigen Forstrevierleiter stehen beratend zur Verfügung. Sofern Sie zur Durchführung der Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, kann die untere Forstbehörde diese gegen Kostenersatz selbst ausführen oder fachkundige Unternehmer vermitteln.

Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs. 1 S. 2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung erzwungen werden kann.

Die Gehölzschonfrist nach § 39 Absatz 5 Nr. 2 BNatSchG vom 1. März bis 30. September greift im Wald nicht. Um insbesondere während der Vogelbrutzeit Störungen zu minimieren, sind Einschläge auf die tatsächlich vom Borkenkäfer befallenen Bäume zu beschränken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Göppingen (www.landkreis-goeppingen.de/start/Landratsamt/Forstamt).

Untere Forstbehörde Göppingen, 11.04.2024

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