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Regelmäßige Beflaggungstermine
Bei verschiedenen Anlässen werden regelmäßig das Rathaus sowie Einrichtungen des Bundes und des Landes beflaggt. Die einzelnen Beflaggungstermine haben wir in der nachfolgenden Übersicht für Sie zusammengestellt:
- 27. Januar
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus* - 01. Mai
Tag der Arbeit - 09. Mai
Europatag - 23. Mai
Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes - 17. Juni
Jahrestag des 17. Juni 1953 - 20. Juni
Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung - 20. Juli
Jahrestag des 20. Juli 1944 - 03. Oktober
Tag der deutschen Einheit - 2. Sonntag vor dem 1. Advent
Volkstrauertag* - Wahlen
Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag, Tag der Wahl zum Europäischen Parlament, Landtagswahl, Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl, Volksabstimmung
*Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag wird halbmast beflaggt.
Beflaggung auf Anordnung des Ministerpräsidenten
Der Ministerpräsident kann aus besonderen Anlässen die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes anordnen. Besondere Anlässe können z.B. Staatsbesuche, Trauerbeflaggung zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten, Unglücksfälle oder Terrorakte sein. Den beaufsichtigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu vefahren und auch die Landesflagge zu setzen.