Amtliche Bekanntmachungen - Allgemein: Gemeinde Birenbach

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - ALLGEMEIN

Öffentliche Bekanntmachung: Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Bergstraße“ in Birenbach

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Birenbach hat am 02.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Bergstraße“ und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.

 

Das dargestellte Plangebiet entlang der Bergstraße, befindet sich nordöstlich des alten Ortskerns der Gemeinde. Es wird im Norden von der Erschließungsstraße „Am Eichhölzle“, im Westen von der bestehenden Wohnbebauung, im Südwesten vom Fichtenweg und im Osten von der Bergstraße mit angrenzender Wohnbebauung begrenzt.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 02.06.2025 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Planausschnitt

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Das Wohngebiet wurde bereits in den 70er Jahren erschlossen und bebaut und besteht vorwiegend aus Einzelhäusern und ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengebäuden. Für das Plangebiet existiert derzeit kein Bebauungsplan. Bereits heute zeichnet sich durch die demographische Entwicklung ein zukünftiger Generationswechsel in dem Gebiet aus. Mit dem Wechsel der Eigentümer einher geht häufig eine verstärkte An-, Um- oder Neubautätigkeit zur Anpassung des Gebäudebestandes an zeitgemäße technische Standards, aber auch an die jeweiligen Bedürfnisse der neuen Bewohner. Für einige Grundstücke entlang der Bergstraße lagen der Gemeinde bereits Bauvoranfragen vor.

 

Diese Situation hat die Gemeinde dazu veranlasst, am 12.09.2022 den Bebauungsplan „Bergstraße“ aufzustellen. In derselben Sitzung wurde eine Veränderungssperren für das Plangebiet erlassen und mit Datum vom 19.09.2024 vom Gemeinderat um ein weiteres Jahr verlängert.

 

In der Zwischenzeit konnte ein Bebauungsplan Entwurf erarbeitet werden, der einen städtebaulichen Rahmen für die weitere Bebauung in dem Gebiet festsetzt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen orientieren sich an der umgebenden Bestandsbebauung. Insbesondere im Hinblick auf das bewegte und stark abfallende Gelände entlang der Bergstraße, wurde das Maß der baulichen Nutzung dahingehend festgesetzt, dass ein harmonisches Einfügen der zukünftigen Bebauung in den benachbarten Bestand gewährleistet werden kann.

   

Bebauungsplan der Innenentwicklung

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

 

Das Plangebiet ist vollständig von bestehender Bebauung umgeben, ist bereits erschlossen und zum Großteil bebaut und gehört unzweifelhaft zum Siedlungsbereich der Gemeinde Birenbach.

 

Ziel der Planung ist die Steuerung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und die Schaffung von Planungsrecht für die nachfolgende Bebauung. Der Baubauungsplan dient der Nachverdichtung im Bestand, Wiedernutzbarmachung von Flächen und wird somit als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

   

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

 

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung vom 11.07.2025 bis einschließlich 10.08.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

 

Umweltbezogene Informationen zum Bebauungsplan liegen nicht vor.

 

Die Unterlagen zum Bebauungsplan können auf der Homepage der Gemeinde unter www.birenbach.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen-allgemein sowie unter www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse hauptamt@birenbach.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07161 50098-0 zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Marktplatz 1, 73102 Birenbach zu den üblichen Dienstzeiten, im Trauzimmer, öffentlich aus.

 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

     

Birenbach, den 10.07.2025

 

gez.:

Heinrich Späth

Stellvertretender Bürgermeister

 

Die Veröffentlichung finden Sie auch hier als PDF-Datei

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Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Bergstraße“ in Birenbach

 

Hier finden Sie die zum Bebauungsplanentwurf "Bergstraße" gehörenden Pläne und den Textteil.

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Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Birenbach – Pachtperiode ab 01.04.2025

Aufgrund der Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Birenbach vom 09.02.2018 sowie vorbehaltlich des Beschlusses in der Jagdgenossenschaftsversammlung am 27.01.2025 wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk Birenbach mit einer Bruttojagdfläche von 248,45 ha zum 01.04.2025 durch Einholung schriftlicher Angebote neu verpachtet. Die Verpachtung erfolgt durch freihändige Vergabe.

Die Pachtdauer soll voraussichtlich 7 Jahre betragen.

Verpachtet wird die Jagdfläche auf der Gemarkung Birenbach mit einer bejagbaren Fläche von ca.193 ha. Die befriedete Fläche beträgt 55,37 ha.

Der Bieterkreis beschränkt sich auf jagdpachtfähige Personen, die ihren Hauptwohnsitz im näheren Umfeld der Gemeinde haben, sodass eine Bewirtschaftung der Jagdfläche reibungslos möglich ist.

Schriftliche Bewerbungen mit dem Nachweis der Jagdpachtfähigkeit und der vollständigen Adresse können bis 20.01.2025, 18:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Birenbach, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Jagdverpachtung“ eingereicht werden.

Nähere Auskünfte zu dem Jagdbezirk und den Pachtbedingungen sowie notwendige Zusatzinformationen für die Angebotsabgabe können beim Bürgermeister der Gemeinde Birenbach, Tel. 07161 50098-0, E- Mail: gemeinde@birenbach.de eingeholt werden.

 

Hinweis:

Aufgrund des neuen JWMG und der hierzu ergangenen Durchführungsverordnungen können später eingereichte Bewerbungen nicht oder erst bei einer dann erneuten Durchführung einer Jagdgenossenschaftsversammlung mit entsprechender Beschlussfassung berücksichtigt werden.

 

Birenbach, 10.12.2024

gez.
Bürgermeister Michael Matzak
Verwaltung der Jagdgenossenschaft Birenbach

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Öffentliche Bekanntmachung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet "Bergstraße"

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Birenbach hat in öffentlicher Sitzung am 19.09.2024 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Verlängerung der am 29.09.2022 in Kraft getretenen Veränderungssperre beschlossen:

 

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet „Bergstraße“

 

Zur Sicherung des mit Beschluss vom 16.09.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens „Bergstraße“ hat der Gemeinderat der Gemeinde Birenbach am 19.09.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 16 und § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231), die folgende Verlängerung der am 29.09.2022 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Bergstraße“ als Satzung nach § 4 GemO beschlossen:

§ 1 Gegenstand der Satzung

 

Die am 29.09.2022 in Kraft getretene Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Bergstraße“ wird um ein Jahr verlängert.

 

§2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und dem § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsvorschriften wird hingewiesen.

 

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Birenbach, Marktplatz 1, 73102 Birenbach geltend zu machen.

 

Birenbach, den 19.09.2024

gez.                                                                 

Heinrich Späth

Stv. Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Verlängerung Veränderungssperre

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!"

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt.

 

Die Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens  „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ wird im Verbandsteil gemeinsam für alle Verbandsgemeinden veröffentlicht.

 

Und kann hier abgerufen werden

Amtliche Bekanntmachung Volksbegehren

 

Bitte entnehmen Sie dort die Informationen zum Volksbegehren.

 

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Ziegler unter der Telefonnummer 07161 50098-13 oder per E-Mail unter hauptamt@birenbach.de wenden.

Satzung über die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen

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