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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - ALLGEMEIN
Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs „Geißberg II, Erweiterung Süd“ in Birenbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Birenbach hat am 08.06.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Geißberg II, 1. Erweiterung Süd“ und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage der Gemeinde Birenbach und umfasst das Flurstück Nr. 534/50. Es liegt in einer Hanglage südöstlich der Stauferstraße und ist dem bestehenden Wohngebiet „Geißberg“ zugeordnet.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans. Das Gebiet wird wie folgt eingegrenzt:
Im Nordwesten durch die bestehende Verkehrsfläche der Stauferstraße, im Nordosten durch den Einmündungsbereich zum Bürenweg sowie angrenzende Flurstücke (u. a. 534/18 und Flst. Nr. 541), im Südosten durch private angrenzende innerörtliche Grünflächen (Bereich Flst. Nr. 552/1), sowie im Südwesten durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Stauferstraße (Flst. Nr. 552).
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 08.06.2026 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:
(siehe Planausschnitt am Ende des Veröffentlichungstextes)
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Birenbach verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Geißberg II, Erweiterung“ das Ziel, innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges zusätzliche Wohnbauflächen zu mobilisieren und damit einen Beitrag zur Innenentwicklung zu leisten. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 534/50 inmitten einer bislang unbebauten innerörtlichen Grünfläche, die unmittelbar an das bestehende Wohngebiet Geißberg angrenzt.
Aufgrund ihrer Lage innerhalb der zusammenhängend bebauten Ortslage, sowie der direkten Anbindung an die vorhandene Erschließung eignet sich die Fläche besonders für eine geordnete bauliche Entwicklung. Durch die Aktivierung dieser innerörtlichen Potenzialfläche wird dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ Rechnung getragen und zugleich ein Beitrag zur Deckung der weiterhin hohen Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde geleistet.
Ein wesentliches Ziel der Planung ist die harmonische Einbindung der neuen Bebauung in das bestehende Siedlungs- und Landschaftsbild, die Sicherung einer maßvollen baulichen Dichte sowie die Ausbildung angemessener Übergänge zu den verbleibenden Freiflächen innerhalb des Siedlungsbereichs.
Unter Berücksichtigung der topografischen Situation und der bestehenden Bebauungsstruktur im Umfeld wird eine locker strukturierte Einzelhausbebauung mit begrenzter Gebäudelänge vorgesehen, um den vorhandenen Siedlungscharakter des Gebiets Geißberg aufzunehmen und fortzuführen.
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im Bestand, der Wiedernutzbarmachung von Flächen und Neuordnung bestehender Wohnbauflächen und wird deshalb als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB, d.h. ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB und ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt.
Nach § 1a BauGB sind die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in die Abwägung einzustellen. Diese werden im gesamten Planungsprozess beachtet und es wird diesen stets ausreichend Rechnung getragen.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung vom 10.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Umweltbezogene Informationen zum Bebauungsplan liegen nicht vor.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan können auf der Homepage der Gemeinde unter www.birenbach.de/rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen-allgemein sowie unter www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: hauptamt@birenbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07161 50098-11 zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Marktplatz 1, 73102 Birenbach, Fraktionszimmer/Trauzimmer zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Birenbach, den 09.07.2026
gez.
Michael Matzak
Bürgermeister
Die Unterlagen finden Sie hier:
SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG
Hinweis:
Diese Veröffentlichung erscheint im amtlichen Mitteilungsblatt "Schurwaldbote" in der Ausgabe vom 09.07.2026.
Dieses Datum gilt als maßgebliches Veröffentlichungsdatum.
Lärmaktionsplan – Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit
Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, getrennt für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen folgende Aufgaben zu erfüllen: Erfassung und Darstellung des Umgebungslärms in Form von strategischen Lärmkarten, Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm, Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Meldung der Ergebnisse an die EU-Kommission.
Die erstmalig im Jahr 2007 erstellten strategischen Lärmkarten und die daraus abgeleiteten Lärmaktionspläne (Runde 1) sind alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. In der aktuellen Runde 4 erfolgt nun die Überprüfung des Lärmaktionsplanes Birenbach aus Runde 2 (Schlussbericht vom 14.April 2016).
Dazu wurden die seit Ende 2023 vorliegenden Ergebnisse der landesweiten „Lärmkartierung 2022“ der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag ausgewertet und mit den Ergebnissen und Lärmsanierungsmaßnahmen des Lärmaktionsplanes aus Runde 2 verglichen. Der Gemeinderat hat die aktuelle Lärmkartierung in der öffentlichen Sitzung am 09.03.2026 zur Kenntnis genommen und für die förmliche Beteiligung der Bürger*innen an der Lärmaktionsplanung freigegeben. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich zur Lärmkartierung zu äußern und aktiv an der Lärmaktionsplanung Birenbach mitzuwirken. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Nachbarkommunen durchgeführt.
Im Zeitraum vom 19.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 haben Bürger*innen während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Birenbach. Jeder hat die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können generell während der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.
Sollten Sie in die Unterlagen persönlich einsehen wollen, bittet die Gemeindeverwaltung um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 07161 50098-13
Die umfangreichen Planunterlagen finden Sie auch online auf www.birenbach.de.
Schriftliche Stellungnahmen sind bitte an die Gemeindeverwaltung Birenbach,
Marktplatz 1, 73102 Birenbach zu richten. Für Stellungnahmen per E-Mail bittet die Gemeindeverwaltung die E-Mail-Adresse beteiligung@modusconsult-ulm.de zu nutzen.
Die Rückmeldungen im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in den weiteren Prozess zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Birenbach ein.
Birenbach, 19.03.2026
gez. Matzak
Hier finden Sie die Unterlagen:
Hinweis:
Diese Veröffentlichung erscheint im amtlichen Mitteilungsblatt "Schurwaldbote" in der Ausgabe vom 19.03.2026
Personalausweis - Neue Gebühren
Zum 07. Februar 2026 sind bundesweit neue Gebühren für den Personalausweis in Kraft getreten.
Grund für die Anpassung sind gestiegene Herstellungs- und Personalkosten.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums kostet ein neuer Personalausweis für Antragstellende ab 24 Jahren nun 46 Euro statt bisher 37 Euro.
Bereits zuvor beantragte Ausweise sind von der Erhöhung nicht betroffen.
Personen unter 24 Jahren bezahlen 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro. Der Personalausweis für diese Altersgruppe ist sechs Jahre gültig und muss anschließend erneuert werden.
Die Kosten für vorläufige Personalausweise und für den Reisepass bleiben von der Gebührenerhöhung unberührt.
Weitere Informationen zu Gebühren und Gültigkeit erhalten Sie unter:
www.personalausweisportal.de

