Bodenrichtwerte: Gemeinde Birenbach

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Bodenrichtwerte Birenbach

Aktuelle Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte Birenbach Stichtag 01.01.2025

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Birenbach, Börtlingen, Dürnau, Eislingen, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der jeweils gültigen Fassung - und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2025 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet abrufbar unter:

www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/

Göppingen, den 06. August 2025
Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung
von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen

Allgemeine Informationen zu Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte in der Gemeinde Birenbach werden durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen festgelegt.

 

Kontakt zur Geschäftsstelle:

Gemeinsamer Gutachterausschusses bei der Stadt Göppingen
Stadtverwaltung Göppingen
Technisches Rathaus
Ebene 3 Zimmer 305 / 306
Nördliche Ringstraße 35 73033 Göppingen
Tel. 07161 650 7111 Fax. 07161 650 48 7111
E-Mail: gutachterausschuss@goeppingen.de

   

Allgemein:

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baufreies und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. 

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlasten- und erschließungsbeitragsfrei ausgeweisen. Die in den Karten dargestellten Bodenrichtwerte der Baulandflächen beziehen sich auf das unbebaute, baufreie, altlastenfreie und erschließungsbeitragsfreie Grundstück. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen (z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, etc.) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswert vom Bodenrichtwert.

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