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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG VON SATZUNGEN
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten (Kindergartengebührensatzung)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.05.2024 beschlossen die Kindergartengebühren im U3-Bereich zu reduzieren.
Vom jeweiligen Höchstbetrag sollen 100,00 Euro abgezogen werden. Die weiteren Werte werden dann im gleichen prozentualen Verhältnis reduziert.
Hierdurch möchte die Gemeinde Birenbach den Familien in den ohnehin schwierigen Zeiten etwas entgegen kommen.
Die neuen Gebühren gelten ab 01. September 2024 und somit ab dem neuen Kindergartenjahr.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten
(Kindergartengebührensatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24.07.2000 und der §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) 17.03.2005 hat der Gemeinderat der Gemeinde Birenbach am 13.05.2024 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten mit Wirkung ab 01.09.2024 beschlossen:
§ 1
Der § 5 (Höhe der Gebühren) der Kindergartengebührensatzung wird wie folgt geändert:
a) Kinder über 3 Jahre
aa) Gruppen mit Regelöffnungszeiten – entfällt.
ab) Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit vormittags
198,00 € | monatlich bei 1 Kind in der Familie unter 18 Jahren |
149,60 € | monatlich bei 2 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
99,00 € | monatlich bei 3 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
31,90 € | monatlich ab 4 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
ac) Bei Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung
378,40 € | monatlich bei 1 Kind in der Familie unter 18 Jahren |
322,30 € | monatlich bei 2 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
264,00 € | monatlich bei 3 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
198,00 € | monatlich ab 4 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
b) Kinder unter 3 Jahre
ba) Gruppen mit Regelöffnungszeiten – entfällt.
bb) Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit vormittags
446,70 € | monatlich bei 1 Kind in der Familie unter 18 Jahren |
353,24 € | monatlich bei 2 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
265,15 € | monatlich bei 3 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
145,70 € | monatlich ab 4 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
bc) Bei Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung
534,70 € | monatlich bei 1 Kind in der Familie unter 18 Jahren |
438,35 € | monatlich bei 2 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
347,53 € | monatlich bei 3 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
232,61 € | monatlich ab 4 Kindern in der Familie unter 18 Jahren |
c) Die Kosten für das Mittagessen werden gesondert berechnet und betragen 3,80 € je Essen (somit bei beispielsweise 20 Tagen im Monat 76,00 €)
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt der § 5 der bisherigen Satzung vom 14.05.1992 i.d.F. der Änderungssatzung vom 14.11.2023 außer Kraft.
Birenbach, 30.07.2024
gez.
Matzak
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Birenbach geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt diese Satzung nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Birenbach, 30.07.2024
gez.
Matzak
Bürgermeister
Diese Satzung wurde am 30.07.2024 auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Grundlage hierfür ist die Bekanntmachungssatzung vom 05.12.2019, in Kraft getreten am 01.01.2020. Eine nachrichtliche Veröffentlichung erfolgte im amtlichen Mitteilungsblatt am 01.08.2024.
Die Kindergartengebührensatzung kann hier als PDF abgerufen werden.
Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan 2024
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit öffentlich bekannt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Birenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2024 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 verabschiedet. Gleichzeitig wurde der Wirtschaftsplan der gemeindlichen Wasserversorgung beschlossen.
Die vom Gemeinderat beschlossenen Werke wurden der Rechtsaufsichtsbehörde (Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen) vorgelegt.
Mit Schreiben des Kommunalamts vom 22.02.2024, eingegangen am 29.02.2024, wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2024 und des Wirtschaftsplans gemäß § 121 Abs. 2 i. V. m § 81Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 1 EigBG bestätigt.
Erforderliche Genehmigungen wurden erteilt.
Der Haushaltserlass wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.03.2024 verlesen und somit dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 81 Abs. 3 GemO ist der Haushaltsplan mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Die Veröffentlichung erfolgte am 17.03.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Birenbach.
Der gesetzlich normierte Zeitraum für die Einsicht ist somit wie folgt:
18.03.2024 bis 26.03.2024
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO während dieser Zeit
im Trauzimmer zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann von Montag bis Donnerstag von 8.30 -16.00 Uhr, am Freitag bis 13.00 Uhr erfolgen. Wenn die Eingangstür verschlossen ist, bitten wir Sie zu klingeln.
Die Haushaltssatzung 2024 und den Haushaltsplan 2024 sowie den Wirtschaftsplan der gemeindlichen Wasserversorgung können Sie auch hier einsehen:
Diese amtliche Bekanntmachung über den Erlass der Haushaltssatzung 2024 und des Haushaltsplans 2024 erscheint auch am 21.03.2024 nachrichtlich im Schurwaldboten.
Birenbach, 17.03.2024
gez.
Michael Matzak
Bürgermeister
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten (Kindergartengebührensatzung)
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2023 folgende neue Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten(Kindergartengebührensatzung) beschlossen, diese ist ab dem 01.01.2024 gültig und löst die bisherige Satzung ab:
Die Satzung finden Sie hier: Kindergartengebührensatzung
Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) ab 01.01.2024
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2023 folgende neue Hundesteuersatzung beschlossen, diese ist ab dem 01.01.2024 gültig und die löst die bisherige Satzung ab:
Die Satzung finden Sie hier: Hundesteuersatzung ab 01.01.2024
Amtliche Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Birenbach
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit öffentlich bekannt:
Am 12.06.2023 beschloss der Gemeinderat Birenbach in öffentlicher Sitzung die Hauptsatzung.
Bitte beachten Sie folgende Satzung:
2023-06-12-Hauptsatzung.pdf (Die Datei ist nicht barrierefrei).
Birenbach. 10.07.2023
Ihre Gemeindeverwaltung
Amtliche Bekanntmachung der Änderungssatzung der Gebührenordnung Bahnhof
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit öffentlich bekannt:
Am 31.07.2023 beschloss der Gemeinderat Birenbach in öffentlicher Sitzung die Änderungssatzung der Gebührenordnung Bahnhof.
Bitte beachten Sie folgende Satzung:
2023-07-31-Änderungssatzung_der_Gebührenordnung_Bahnhof (Die Datei ist nicht barrierefrei).
Birenbach, 01.08.2023
Ihre Gemeindeverwaltung
Amtliche Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit öffentlich bekannt:
Am 15.05.2023 beschloss der Gemeinderat Birenbach in öffentlicher Sitzung die Satzung über über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Bitte beachten Sie folgende Satzung:
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.pdf
Birenbach. 17.05.2023
Ihre Gemeindeverwaltung