Hauptbereich
Zum Schutz der Bevölkerung
Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadensereignisse können das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen.
Der Staat hat daher die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen und für den Katastrophenfall Vorkehrungen zu treffen. Zur Bekämpfung und Abwehr von Schäden, die durch Katastrophen hervorgerufen werden, schafft das Innenministerium Baden-Württemberg Rahmenbedingungen, die eine rasche Hilfe möglich machen, indem Behörden und Hilfsorganisationen effektiv zusammenarbeiten.
Zu erfassen, welche Gefahren drohen können und welche Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den jeweiligen Fall zur Verfügung stehen, gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Ausarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen oder ein „heißer Draht“, der eine unverzügliche Einsatzleitung möglich macht. Außerdem erwarten die Bürgerinnen und Bürger neben schneller Hilfe und umfassenden Informationen die Unterstützung bei der schnellen Beseitigung von Katastrophenschäden.
Der Katastrophenschutz wird von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen geleistet und ist geprägt als Einsatz von Menschen für Menschen. Wichtige Ziele sind auch der Schutz von Tieren, Vorkehrungen für die Sicherung von Sachwerten mit erheblicher Bedeutung sowie die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt.
Katastrophenschutz ist Ländersache.
Baden-Württemberg gliedert die Katastrophenschutzbehörden in die drei folgenden Verwaltungsebenen:
- die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter);
- die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden für die Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Aufgaben, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken;
- das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk oder über Landesgrenzen hinaus erstrecken.
Im Katastrophenschutz wirken daneben verschiedene andere Behörden sowie Einrichtungen und Stellen mit, deren Arbeit von der Katastrophenschutzbehörde koordiniert wird.
Insbesondere für die nachfolgenden besonderen Gefahrenlagen hat das Land Vorplanungen getroffen:
Hochwasser
Hochwasser ist ein Naturereignis, das in unplanbaren Abständen und Höhen auftritt.
Insbesondere durch Klimaveränderung kann es vermehrt zu extremen Wetterereignissen und in Folge zu Hochwasser mit teils erheblichen Schäden in weiten Teilen des Landes kommen. Die Verantwortlichen und Mitwirkenden im Katastrophenschutz in Baden-Württemberg sind auf solche Ereignisse vorbereitet und können im Bedarfsfall schnell und effektiv Hilfe leisten.
Unfälle in Kernkraftwerken
Deutsche Kernkraftwerke verfügen über Sicherheitseinrichtungen sowie vorgeplante Maßnahmen, die das Eintreten eines kerntechnischen Unfalls praktisch ausschließen sollen. Trotzdem müssen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Im Rahmen der Sicherheitsvorsorge hat das Land Baden-Württemberg Katastrophenschutzplanungen für die Umgebung von Kernkraftwerken erarbeitet, die das Ziel haben, unmittelbare Folgen von Auswirkungen eines kerntechnischen Unfalls auf die Bevölkerung zu verhindern bzw. zu begrenzen. Dies gilt auch für die grenznahen Anlagen im Ausland und in den benachbarten Bundesländern. Grundlegende Informationen enthalten die Broschüren für den „Notfallschutz“ für die jeweiligen Kernkraftwerke, die über die Internetangebote der Regierungspräsidien abrufbar sind.
Terroristische Anschläge
Die Bewältigung terroristischer Anschläge ist primär Aufgabe der polizeilichen Gefahrenabwehr. Dabei auftretende Auswirkungen auf die Bevölkerung können aber Anforderungen an die Verantwortlichen und Mitwirkenden im Katastrophenschutz stellen. Ein enges Zusammenwirken der Aufgabenträger wird im Rahmen der interdisziplinären Zusammenarbeit gewährleistet.
Viele weitere Informationen hat das Innenministerium des Landes-Baden-Württemberg auf dieser Seite zusammengestellt: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/katastrophenschutz/