Amtliche Bekanntmachungen - Wahlen: Gemeinde Birenbach

Amtliche Bekanntmachungen - Wahlen: Gemeinde Birenbach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Bekanntmachung über die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2023

 

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt.

Die Bekanntmachung über die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 wird im Verbandsteil gemeinsam für alle Verbandsgemeinden veröffentlicht. Bitte entnehmen Sie dort die Informationen bzw. unter folgendem Link:

Wahlbekanntmachung_06.02.2025

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Ziegler unter der Telefonnummer 0716150098-13 oder per E-Mail unter hauptamt@birenbach.de wenden.

   

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

 

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl statt.

Die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 wird im Verbandsteil des Schurwaldboten in der Ausgabe vom 16.01.2025 gemeinsam für alle Verbandsgemeinden veröffentlicht.

Bitte entnehmen Sie dort die Informationen bzw. unter nachstehendem Link

Wahlbekanntmachung_16.01.2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025 - Wahlbenachrichtigung

 

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags statt.

 

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 02.02.2025 die amtliche Wahlbenachrichtigung, aus der alle relevanten Informationen zur Wahl entnommen werden können.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Briefkästen nicht beschriftet sind oder die Nachnamen einzelner Familienmitglieder darauf fehlen. In solchen Fällen kann die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt werden, sondern kommt zurück ins Rathaus. Aufgrund der kurzen Fristen kann nicht gewährleistet werden, dass die Anschriften der Rückläufer nochmals rechtzeitig aufgesucht werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden deshalb gegebenenfalls einbehalten und im Rathaus aufbewahrt.

Ab sofort können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Die Beantragung kann schriftlich (z.B. mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), elektronisch (z.B. per Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Frau Schwartz, beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS/Whatsapp sind NICHT zulässig.

Mit folgendem Link können Sie die Briefwahlunterlagen bequem online beantragen:

briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index

 

Per Scan des nebenstehenden QR-Codes gelangen Sie ebenfalls zu der Online-Beantragung. Der QR-Code ist auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr) beantragen. In diesem Fall sollte die Beantragung und Abholung persönlich erfolgen, da ansonsten eine rechtzeitige Postzustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Wahlscheinbeantragung per Link und QR-Code nur bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12 Uhr, freigeschaltet ist. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt.

Wir weisen darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen werden. Dies ist den verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge der vorgezogenen Wahl geschuldet. Damit besteht für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen nur ein kurzes Zeitfenster.

 

Bitte beachten Sie, dass der befüllte Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr beim Bürgermeisteramt eingegangen sein muss.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

 

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

 

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Infobereich