Amtliche Bekanntmachungen: Gemeinde Birenbach

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2023

Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen hat in Adelberg, Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Biren-bach, Börtlingen, Dürnau, Eislingen, Eschenbach, Gammelshausen, Göppingen, Hattenhofen, Heiningen, Ottenbach, Rechberghausen, Salach, Schlierbach, Süßen, Uhingen, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg gemäß § 193 Abs. 5 in Verbin-dung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Bau-gesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2023 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.

Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.


Göppingen, den 09. August 2023


Gemeinsamer Gutachterausschuss für die Ermittlung
von Grundstückswerten bei der Stadt Göppingen

Amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 27.11.2022

Nach der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschuss am 30.12.2022 wurde das Wahlergebnis festgestellt.

Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin bekannt gemacht.

 

Hier finden Sie mit Stand vom 30.12.2022 die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in Birenbach vom 27.11.2022_

 

Das amtliche Ergebnis finden Sie auch im Schaukasten der Gemeinde.

 

Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerbenden Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen erhoben werden.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 16 Wahlberechtigte beitreten.

Birenbach, 30.12.2022

   

Gez. Späth

Stv. Bürgermeister & Vorsitzender des GWA

Amtliche Bekanntmachung der Satzung "Veränderungssperre Bergstraße"

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt.

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Satzung_Veränderungssperre_Bergstraße.pdf
   

Birenbach, 24.10.2022

Amtliche Bekanntmachung: Beschluss des Gemeinderats einer Veränderungssperre

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit den Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2022 öffentlich bekannt, dass die Veränderungssperre über den zukünftigen Bebauungsplan "Bergstraße" gelegt werden soll.

 

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter: Amtliche_Bekanntmachung_GR_Beschluss_Veränderungssperre.pdf.

   

Birenbach, 26.09.2022

Amtliche Bekanntmachung: Gemeinderatsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Bergstraße"

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit den Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2022 öffentlich bekannt, dass der Bebauungsplan "Bergstraße" aufgestellt werden soll.

 

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie Amtliche_Bekanntmachung_GR_Beschluss_Bebauunsplan_Bergstraße.pdf.

   

Birenbach, 26.09.2022

Amtliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Bürgermeisterwahl am 27.11.2022 öffentlich bekannt.

 

Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter 22_09_06_Amtliche_Bekanntmachung_der_Bürgermeisterwahl_am_27.11.22.pdf

 

Diese amtliche Bekanntmachung wird von Freitag, 16.09.2022 bis Freitag, 23.092022 im Schaukasten vor dem Rathaus ausgehängt.

Zudem wird diese amtliche Bekanntmachung im Schurwaldbote, Nr. 38 mit Erscheinungsdatum 21.09.2022 veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Birenbach, 16.09.2022

 

Heinrich Späth

Stv. Bürgermeister / Vorsitzender Gemeindewahlausschuss

 

Amtliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gem. § 50 Bundesmeldegesetz

Im Hinblick auf die generelle Pflicht der Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, der Weitergabe ihrer Daten an Parteien mit berechtigtem Interesse zu widersprechen.

 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Amtlichen Bekanntmachung_über_das_Widerspruchsrecht_hinsichtlich_der_Weitergabe_ihrer_Daten_an_Parteien.pdf über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

(Upload am 07.09.2022).

   

Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2024

Artikel vom 21.03.2024

Gemeinde Birenbach

Landkreis Göppingen

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und Haushaltsplan 2024

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBl. S. 793) m.W.v. 01.01.2011 hat der Gemeinderat am 15.01.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

1. Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge4.688.280 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen4.679.808 €
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)8.472 €
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren0 €
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4)8.472 €
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge0 €
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen0 €
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7)0 €
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.5 und 1.8)8.472 €
2. Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen 
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit4.595.710 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verw.tätigkeit4.304.813 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verw.tätigkeit290.897 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit988.500 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit2.074.000 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)- 1.085.500 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)- 794.603 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit700.000 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit78.400 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)621.600 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) - 173.003 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt auf

750.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.037.100 €

§ 4

Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 935.000 €

§ 5

Realsteuerhebesätze

Die Hebesätze werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 400 v.H.

der Steuermessbeträge.

Birenbach, den 21.01.2024

Michael Matzak
Bürgermeister

II. Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 zuletzt geändert am 17.12.2015 m.W.v. 15.01.2016 und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg vom 08.01.1992 in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 15.01.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen 
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge214.300 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen214.800 €
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) - 4.100 €
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren0 €
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4)- 4.100 €
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge0 €
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen0 €
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7)0 €
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.5 und 1.8)- 4.100 €
2. Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen 
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit211.600 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verw.tätigkeit186.400 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verw.tätigkeit25.200 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)0 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)25.200 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit0 €
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit- 27.200 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) - 27.200 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) - 2.000 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt auf

0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 €

§ 4

Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf40.000 €

Birenbach, den 21.01.2024

Michael Matzak
Bürgermeister

III. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit

Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 22.02.2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2024 und des Wirtschaftsplans der gemeindlichen Wasserversorgung 2024 bestätigt und die in der Satzung vorgesehenen Ermächtigungen genehmigt und erteilt.

IV. Hinweise nach § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

V. Bekanntmachung und öffentliche Auslegung

Der Haushaltserlass wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.03.2024 verlesen und somit dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Die vorstehende Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO während der Zeit vom 18.03.2024 bis 26.03.2024 Montag bis Donnerstag von 8.30-16.00 Uhr, am Freitag bis 13.00 Uhr auf dem Rathaus, Trauzimmer zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Diese amtliche Bekanntmachung über den Erlass der Haushaltssatzung 2024 und des Haushaltsplans 2024 erscheint auch am 21.03.2024 nachrichtlich im Schurwaldboten.

Birenbach, den 17.03.2024

Michael Matzak

Bürgermeister

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