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Amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl vom 27.11.2022
Nach der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschuss am 30.12.2022 wurde das Wahlergebnis festgestellt.
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin bekannt gemacht.
Hier finden Sie mit Stand vom 30.12.2022 die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in Birenbach vom 27.11.2022_
Das amtliche Ergebnis finden Sie auch im Schaukasten der Gemeinde.
Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Wahlberechtigten und von jedem Bewerbenden Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen erhoben werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 16 Wahlberechtigte beitreten.
Birenbach, 30.12.2022
Gez. Späth
Stv. Bürgermeister & Vorsitzender des GWA
Amtliche Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeidnewahlausschussess am 30.12.2022
Der Gemeindewahlausschuss tagt
am 30.12.2022
ab 11.30 Uhr
im Bürgersaal zur Feststellung des Wahlergebnisses sowie der Korrektur der amtlichen Bekanntmachung zum Ergebnis der Wahl vom 27.11..
Die Sitzung ist öffentlich.
Das Kommunalamt hat bei der Wahlprüfung festgestellt, dass in der amtlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses die ungültigen Stimmzettel sowie die ungültigen Stimmen nicht getrennt ausgewiesen wurden. Dies ist jedoch erforderlich. In der neuen Bekanntmachung werden entsprechend lediglich die zwei Werte gesondert ausgewiesen.
Ihre Gemeindeverwaltung
27.12.2022
Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Haushaltsplans der Gemeinde Birenbach für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund § 79 Gemeindeordnung Baden Württemberg hat der Gemeinderat am 14.11.2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Birenbach erlassen. Gemäß § 81 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung Baden Württemberg ist der Haushaltsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Hiermit wird die Auslegung öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan kann vom 21.12.2022 bis zum 30.12.2022 im Rathaus täglich* von 9.00 - 15.30 Uhr eingesehen werden. Der Haushaltsplan liegt für jede Person einsehbar direkt vor dem Eingang des Bürgersaals, nach der Haupteingangstüre des Rathauses links die Treppe hinauf. Der Zugang ist barrierfrei.
Die Adresse lautet: Marktplatz 1, 73102 Birenbach.
Der Haushaltsplan kann ebenso hier auf der Website abgerufen werden: Haushaltsplan_Gemeinde_Birenbach_2022.pdf
*Es wird ausdrücklich auf die Feiertage und das Wochenende hingewiesen. Hier bleibt das Rathaus geschlossen. Die Öffnung gilt für reguläre Werktage.
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 27.11.2022 in Birenbach
Nach der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschuss am 28.11.2022 wurde das Wahlergebnis festgestellt.
Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeiste-
rin bekannt gemacht.
Hier findenen Sie die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in Birenbach vom 27.11.2022
Das amtliche Ergebnis finden Sie im Schaukasten der Gemeinde und unter: Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 27.11.2022 Birenbach
Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem
Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen erhoben werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 16 Wahlberechtigte beitreten.
Birenbach, 30.11.2022
Gez. Späth
Stv. Bürgermeister & Vorsitzender des GWA
Feststellung des Wahlergebnisses - Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss tagt
am 28.11.2022
ab 19 Uhr
im Bürgersaal zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl vom 27.11..
Die Sitzung ist öffentlich.
Ihre Gemeindeverwaltung
27.11.2022
Informationen zum Wahltag
Zum 27.11.2022 WAHLTAG
Die Bürgermeisterwahl findet statt! Von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends sind die Türen des Rathauses geöffnet. Jede Person, die noch nicht per Briefwahl gewählt hat und wahlberechtigt ist, kann seine/ihre Stimme für den/die Kandidaten*in seiner/ihrer Wahl in die Wahlurne einwerfen.
- Der Gemeindewahlausschuss, gleichzeitig auch der Briefwahlvorstand, tagt am 27.11.2022 ab 15 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe im Trauzimmer, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach.
- Der Gemeindewahlausschuss tagt am 28.11.2022 ab 19.00 Uhr im Bürgersaal, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach zur Feststelltung des Briefwahlergebnisses und zur Festellung des Wahlergebnisses.
- Der Wahlvorstand und der Briefwahlvorstand beginnen nach der Wahl mit der Auszählung der Stimmen. Gewählt werden darf bis 18 Uhr. Um 18 Uhr wird die Wahl beendet und alle Wählenden müssen das Wahllokal verlassen. Wer vor 18 Uhr eintritt, darf noch wählen. Alle die nach 18 Uhr wählen wollen, müssen abgewiesen werden. Nachdem das Wahllokal "leer" ist, wird die Öffentlichkeit wieder komplett hergestellt. Erst dann beginnt das Auszählen.
Diese Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzung haben die Wahl zum Bürgermeister am 27.11.2022 zum Gegenstand.
Beachten Sie auch die Aushänge des Schaukastens am Rathaus.
Birenbach, 23.11.2022
Ihre Gemeindeverwaltung
Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren sowie amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit öffentlich bekannt:
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gartenstraße
(1670-öB-Beteiligung-2022-11-02.pdf)
Vorhaben- und Erschließungsplan "Gartenstraße" vom 13.09.2022 (1670-VEP_Entwurf-gesamt-2022-11-02.pdf)
Bebauungsplan Gartenstraße Planteil / Zeichnerischer Teil (1670-Entwurf-BPL_ZT-2022-10-18.pdf)
Bebauungsplan Gartenstraße Textteil
(1670-Entwurf-BPL_TT-2022-11-02.pdf)
Begründung zum Bebauungsplan (1670-Entwurf-BPl_Begründung-2022-11-02.pdf)
Birenbach, 7. November 2022
Allgemeine amtliche Bekanntmachung der Bewerber und zur Durchführung der Wahl
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit bekannt:
Die allgemeine Bekanntmachung zur Anzahl der zugelassenene Bewerber*innen und der Durchführung der Bürgermeisterwahl finden Sie unter
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbung und zur Durchführung der Wahl am 27.11.2022.pdf
Die amtliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl am 27.11.2022 mit genauen Informationen finden Sie unter
Amtliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl.pdf
Die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidierenden für die Wahl finden Sie unter
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidaten zur Bürgermeisterwahl am 27.11..pdf
Birenbach, 03.11.2022
Amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters*in am 27. November 2022 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Information über das Recht auf Einsicht in das Wählendenverzeichnis öffentlich bekannt:
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am 27. November 2022 und eine etwa erforderlich werdende Neuwahl am 11. Dezember 2022.pdf
Birenbach, 27.10.2022
Amtliche Bekanntmachung der Änderunssatzung "Kindergartengebührensatzung"
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die "Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten" öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Änderungssatzung_Kindergartengebühren.pdf
Birenbach, 24.10.2022
Amtliche Bekanntmachung der Satzung Jugendbeteiligung
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Satzung Beteiligung der Jugend öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Satzung_Jugendbeteiligung.pdf
Birenbach, 24.10.2022
Amtliche Bekanntmachung der Satzung "Veränderungssperre Bergstraße"
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter Satzung_Veränderungssperre_Bergstraße.pdf
Birenbach, 24.10.2022
Amtliche Bekanntmachung: Beschluss des Gemeinderats einer Veränderungssperre
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit den Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2022 öffentlich bekannt, dass die Veränderungssperre über den zukünftigen Bebauungsplan "Bergstraße" gelegt werden soll.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter: Amtliche_Bekanntmachung_GR_Beschluss_Veränderungssperre.pdf.
Birenbach, 26.09.2022
Amtliche Bekanntmachung: Gemeinderatsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans "Bergstraße"
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit den Gemeinderatsbeschluss vom 12.09.2022 öffentlich bekannt, dass der Bebauungsplan "Bergstraße" aufgestellt werden soll.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie Amtliche_Bekanntmachung_GR_Beschluss_Bebauunsplan_Bergstraße.pdf.
Birenbach, 26.09.2022
Amtliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Die Verwaltung Birenbach macht hiermit die Bürgermeisterwahl am 27.11.2022 öffentlich bekannt.
Die amtliche Bekanntmachung finden Sie unter 22_09_06_Amtliche_Bekanntmachung_der_Bürgermeisterwahl_am_27.11.22.pdf
Diese amtliche Bekanntmachung wird von Freitag, 16.09.2022 bis Freitag, 23.092022 im Schaukasten vor dem Rathaus ausgehängt.
Zudem wird diese amtliche Bekanntmachung im Schurwaldbote, Nr. 38 mit Erscheinungsdatum 21.09.2022 veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Birenbach, 16.09.2022
Heinrich Späth
Stv. Bürgermeister / Vorsitzender Gemeindewahlausschuss
Einladung Gemeinderratssitzung
Verweis auf die
Einladung zur Sitzung des Gemeinderates
Schönen guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit darf ich Sie zu unserer nächsten Gemeinderatssitzung herzlich einladen.
Die öffentliche Sitzung findet am
Montag, 12.9.2022 ab 19.00 Uhr
Im Bürgersaal des Rathauses, Marktplatz 1 in 73102 Birenbach statt.
Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung, 12.9.2022
19.00 Uhr: Öffentlich
TOP 1: Bürgerfragen
TOP 2: Untergeschoss Turnhalle: Entwässerung, Notausagng
TOP 3: Möglicher Bebbauungsplan Bergstraße
TOP 4: Mögliche Veränderungssperre Bergstraße
TOP 5: Bahnhof Wärmestube
TOP 6 Spielgeräte
TOP 7 Bürgermeisterwahl
TOP 8 Bekanntgabe und Verschiedenes
Im Anschluss: Nicht öffentliche Sitzung
Diese Einladung erschien, wie immer, auch in der jeweiligen Ausgabe des Schurwaldboten. Das Amtsblatt wird grundsätzlich Mittwochs veröffentlicht. Die Anzeige erscheint zeitgleich mit dem Schurwaldbote auf dieser Website unter der Rubrik "Rathaus & Service --> Gemeinderat --> Sitzungstermine"
Mit freundlichen Grüßen, Birenbach den 09.09.2022
Heinrich Späth
1. Stv. Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gem. § 50 Bundesmeldegesetz
Im Hinblick auf die generelle Pflicht der Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, der Weitergabe ihrer Daten an Parteien mit berechtigtem Interesse zu widersprechen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Amtlichen Bekanntmachung_über_das_Widerspruchsrecht_hinsichtlich_der_Weitergabe_ihrer_Daten_an_Parteien.pdf über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
(Upload am 07.09.2022).
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021
Veröffentlicht am 04.02.2021 - 0.00 Uhr
Gemeinde
Adelberg, Birenbach, Börtlingen, Rechberghausen | Wahlkreis
10 Göppingen |
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021
1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinden Adelberg, Birenbach, Börtlingen, Rechberghausen wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im
Bürgermeisteramt
73099 Adelberg, Vordere Hauptstraße 2, Bürgerbüro (nicht barrierefrei)
73102 Birenbach, Marktplatz 1, Ebene 2, Zimmer 2 (rollstuhlgerecht)
73104 Börtlingen, Hauptstraße 54, Zimmer 5 (nicht barrierefrei)
73098 Rechberghausen, Amtsgasse 4, Zimmer E.1 (rollstuhlgerecht)
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 12.00 Uhr im
Bürgermeisteramt
73099 Adelberg, Vordere Hauptstraße 2, Bürgerbüro
73102 Birenbach, Marktplatz 1, Ebene 2, Zimmer 2
73104 Börtlingen, Hauptstraße 54, Zimmer 5
73098 Rechberghausen, Amtsgasse 4, Zimmer E.1
Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 10 Göppingen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahlordnung (bis zum 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat,
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist,
c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.
Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18:00 Uhr im
Bürgermeisteramt
73099 Adelberg, Vordere Hauptstraße 2, Bürgerbüro
73102 Birenbach, Marktplatz 1, Ebene 2, Zimmer 2
73104 Börtlingen, Hauptstraße 54, Zimmer 5
73098 Rechberghausen, Amtsgasse 4, Zimmer E.1
schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und
7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind.
8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Ort, Datum
Adelberg, Birenbach, Börtlingen, Rechberghausen
01.02.2021 |
| Bürgermeisteramt
Gemeinde Adelberg gez. Carmen Marquardt, Bürgermeisterin
Gemeinde Birenbach gez. Frank Ansorge, Bürgermeister
Gemeinde Börtlingen gez. Sabine Catenazzo, Bürgermeisterin
Gemeinde Rechberghausen gez. Claudia Dörner, Bürgermeisterin |
| Unterschrift, Amtsbezeichnung |