Dienstleistungen: Gemeinde Birenbach

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Aufstieg von Kinderluftballonen - Erlaubnis beantragen

Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie zum Beispiel einer Hochzeit Luftballone aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis können Sie per E-Mail an das folgende Funktionspostfach des Regierungspräsidiums Stuttgart schicken: bnl@rps.bwl.de

Den Online-Antrag auf Erteilung der Flugverkehrskontrollfreigabe können Sie nur auf der Homepage der Deutschen Flugsicherung (DFS) stellen. Auf dieser Homepage finden Sie darüber hinaus ein Infoblatt zu diesem Themengebiet sowie häufig gestellte Fragen (FAQ) und Antworten darauf.

Im Antrag geben Sie Folgendes an: geben Sie :

  • geplanter Zeitraum und Datum des Aufstieges
  • Ort des Aufstiegs (genaue Anschrift)
  • Anzahl der Ballone
  • Kontaktdaten einer Ansprechperson für Rückfragen

Fristen

mindestens zwei Wochen vor Aufstieg der Luftballone

Unterlagen

keine

Kosten

Wenn eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich ist, fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.

Bearbeitungsdauer

in der Regel zwei Wochen

Sonstiges

Wenn der Massenaufstieg der Ballone im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.

Zuständigkeit

  • für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis: das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg
  • für die Flugverkehrskontrollfreigabe: die Deutsche Flugsicherung

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

07.12.2023 Regierungspräsidium Stuttgart

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