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Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz - Anerkennung für Träger von Maßnahmen für ehrenamtliche Tätigkeiten beantragen
Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung.
Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Diese Einrichtungen tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.
Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichem Bereich befähigen zur Anleitung, Lehre oder Organisation in folgenden Bereichen:
- Sport
- Amateurmusik, Amateurtheater oder Laienkunst
- Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis 27 Jahre
- die Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger oder benachteiligter Menschen
- die Mitgestaltung des Sozialraums
- Tier-, Natur- und Umweltschutz
- Soziales
- Heimatpflege und allgemeine Weiterbildung
- Öffentliche und kirchliche Ehrenämter
- Vereinsmanagement
Die Beschränkung auf Aufgaben der Anleitung, Lehre und Organisation gilt nicht für die Qualifizierung für die Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger oder benachteiligter Menschen und die Qualifizierung für öffentliche Ehrenämter.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das Antragsformular.
Eine Anerkennung der zuständigen Stelle ist befristet auf drei Jahre. Die Anerkennung kann um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden.
Eine Anerkennung kann auch widerrufen werden. Das ist möglich, wenn
- nachträglich die Voraussetzungen für Ihre Anerkennung als Bildungseinrichtung wegfallen oder
- Sie Veranstaltungen als Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg durchführen,
- bei denen der Unterricht pro Tag nicht durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden dauert (Pausen nicht eingerechnet),
- bei denen die Teilnehmer bezogen auf die Gesamtzeit der Veranstaltung mehr abwesend als anwesend sind (gilt bei mehrtägigen Veranstaltungen, E-learning und blended-learning),
- die nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Einklang stehen,
- bei denen Sie die Teilnahme von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband, einer Religionsgemeinschaft oder einer ähnlichen Vereinigung abhängig machen,
- die unmittelbar der Durchsetzung politischer Ziele dienen,
- die der Erholung, der privaten Haushaltsführung oder der Körperpflege dienen,
- die der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung dienen,
- die dem Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten ohne beruflichen Bezug dienen,
- die dem Erwerb der allgemeinen Fahrerlaubnis oder ähnlicher Berechtigungen dienen oder
- die als Studienreise mit überwiegend touristischem Charakter durchgeführt werden.
Fristen
Stellen Sie den Antrag bis zum 31. August, um in die Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen aufgenommen zu werden.
Unterlagen
Nachweise, die die Voraussetzungen belegen.
Kosten
EUR 280,00
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Das Regierungspräsidium Karlsruhe
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
02.08.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg